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Bezirksregierung Münster genehmigt F-Plan für FOC Gronau
Paziorek: "Genehmigung war rechtlich geboten"
Die Bezirksregierung Münster hatte zuvor die für die Änderung des Flächennutzungsplans erforderliche Genehmigung mit der Begründung versagt, die Planänderung verstoße gegen Ziele der Raumordnung. Nach dem Landesentwicklungsprogramm (LEPro) darf ein Hersteller-Direktverkaufszentrum mit mehr als 5.000 Quadratmeter Verkaufsfläche nur in einer Gemeinde mit mehr als 100.000 Einwohnern ausgewiesen werden. Gronau hat dagegen nur 46.488 Einwohner.
Die entsprechende Vorschrift (§ 24a Absatz 1 Satz 4 LEPro) hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen auf eine Verfassungsbeschwerde der Stadt Ochtrup hin wegen einer Verletzung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts Ende August 2009 jedoch für nichtig erklärt.
Vor einer Genehmigung des Gronauer FOC musste die Bezirksregierung Münster eine weitere Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster in der vergangenen Woche in Bezug auf das geplante EOC Ochtrup abwarten. Das OVG Münster hat hier die Anforderungen an einen entsprechenden genehmigungsfähigen Flächennutzungsplan und an die Abstimmungen mit den Nachbarkommunen konkretisiert.
Diese Grundsätze gelten auch für das Vorhaben der Stadt Gronau. "Der Antrag der Stadt Gronau war genehmigungsreif. Die Bezirksregierung hatte keinen rechtlichen Spielraum", erläuterte Regierungspräsident Dr. Peter Paziorek die Entscheidung. Einwände und Interessen der benachbarten Kommunen hat Gronau mit Hilfe von Gutachtern ausreichend abgewogen. Das OVG hat auch die Methode solcher Gutachten nicht in Frage gestellt. Unzumutbare Auswirkungen und wesentliche Kaufkraftabflüsse seien für die Nachbargemeinden nach den gutachterlichen Prognosen nicht zu befürchten.
Auf der Basis des genehmigten Flächennutzungsplans kann Gronau jetzt die Planungen für das Outlet-Center fortsetzen.
06.10.2009

