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Handel mit Silvester-Feuerwerkskörpern verlief diszipliniert

Münster. Die Arbeitsschützer der Bezirksregierung Münster sind mit dem Verkauf und der Lagerung von Silvester-Feuerwerk zum Jahreswechsel im Einzelhandel zufrieden. Die elf Mitarbeiter der beiden Arbeitsschutzdezernate haben vom 28. bis 31. Dezember 2008 über 240 Kioske, Tankstellen, Videotheken, Einzelhandelsketten und Restpostenmärkten im Regierungsbezirk Münster kontrolliert. Sie überprüften die zulässigen Lagermengen in Verkaufsräumen sowie in Lagerräumen, die Feuerlöscheinrichtungen und den unzulässigen Verkauf von Feuerwerkskörpern der Klasse II an Jugendliche und Kinder.

Obwohl rund 130 kleinere Mängel festgestellt wurden, zogen die Arbeitsschützer dennoch ein insgesamt positives Fazit. In 70 Fällen wurden Raketen und Knaller mit brennbaren Materialien wie Kartonagen oder Druckgaskartuschen zusammen gelagert. In 40 Fällen war ein Feuerlöscher nicht in Reichweite oder fehlte ganz. 15 Mal wurde die zulässige Lagermenge von 200 Kilogramm im Verkaufsraum geringfügig überschritten, einmal wurden sogar 450 Kilogramm im Verkaufsraum gelagert. Die zuviel gelagerte Menge konnte in benachbarte Räume verteilt und so ein ordnungsgemäßer Zustand hergestellt werden. In Kiosken wurde das offene Anbieten als "lose Ware" ohne Sicherheitsverpackungen (Blisterverpackungen) bemängelt. Ein Mal wurde durch gelagertes Feuerwerk ein Flucht- und Rettungsweg blockiert. Über den Verkauf von Feuerwerk der Klasse II an unter 18-jährige gab es drei Beschwerden

Die Arbeitsschützer der Bezirksregierung Münster haben vielen Einzelhandelsketten vor Silvester Lagergenehmigungen für Lager- oder Pfandflaschenräume sowie aufgestellte Container bewilligt. In den Genehmigungsverfahren wurden der Brandschutz und das Baurecht berücksichtigt, sodass hier keine Mängel zu erwarten waren. Daher gab es in diesem Jahr keine Verstöße gegen die Lagermengen.

Illegales, nicht geprüftes Feuerwerk ohne "BAM-Nummer" aus dem Ausland wurde ebenfalls nicht gefunden.

Ferner haben viele Kioske den Verkauf von Feuerwerk eingestellt, da die Nachfrage an losen Knallern und einzelnen Raketen stark zurückgegangen ist. Die Kunden kaufen immer mehr Raketensortimente und schwere Bodenbatterien.

Dennoch müssen etwa 20 Bußgeldverfahren eingeleitet werden, wobei erfahrungsgemäß noch einmal die gleiche Anzahl an Verfahren durch Anzeigen von der Polizei zu erwarten ist.

06.01.2009

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