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Ausbau der B 51 und Neubau der B 481 werden erörtert

Münster. Der geplante Ausbau der B 51 und der Neubau der B 481 auf dem Gebiet der Stadt Münster gehen in die nächste Runde. Auf Antrag des Bauherrn – des Landesbetriebes Straßenbau NRW – führt die Bezirksregierung Münster als zuständige Behörde ein Anhörungsverfahren durch. In der Erörterung werden die Umweltverträglichkeit und die Verhältnismäßigkeit der Planung hinsichtlich der Rechte und Belange Betroffener diskutiert.

Der Erörterungstermin ist auf vier Tage festgelegt. Er findet am Dienstag, 24. Februar ab 10 Uhr und Mittwoch, 25. Februar, bis Freitag, 27. Februar, jeweils ab 9 Uhr im Raum 1 der Bezirksregierung Münster, Domplatz 1-3, Münster statt.

Der Landesbetrieb Straßenbau hat zur übersichtlichen Zusammenfassung zu den allgemeinen und mehrfach vorgebrachten Einwendungen eine allgemeine Gegenäußerung erstellt. Diese und die Tagesordnung sowie weitere Informationen sind im Internet unter www.brms.nrw.de – Stichwort Erörterungstermin B 51/B 481 einsehbar.

Die Erörterung ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind Träger öffentlicher Belange, Betroffene und Beteiligte, die schriftlich Stellung genommen haben. Die Verhandlung wird von Regierungsdirektor Ulrich Michael geleitet. Im Einzelfall kann er, sofern niemand Bedenken erhebt, weitere Personen zum Termin zulassen.

Die erstmals im Februar 2006 veröffentlichten Planunterlagen sind aufgrund der dazu eingegangenen Stellungnahmen und einer Aktualisierung des Verkehrsgutachtens überarbeitet worden. In die aktuelle Konzeption hat der Landesbetrieb zusätzliche Lärmschutzanlagen und einen Umbau der Anschlussstelle B 51/L 793 an der Wolbecker Straße aufgenommen. Danach wurde auch den von den Änderungen Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt.

09.02.2009

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