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Angehende Schulleiter stellen sich neuem Auswahlverfahren
Für Stellen, die ab dem 1. August 2009 an Schulen der Sekundarstufe I und II - mit Ausnahme der Förderschulen - ausgeschrieben werden, ist das erfolgreiche Absolvieren des Eignungsfeststellungsverfahrens Voraussetzung.
„Mit diesem vielschichtigen und transparenten Verfahren wird die Bedeutung von Führungs- und Managementqualitäten in der Schulleitung verdeutlicht.“, zog Thomas Schmidt, Leiter des Schulpersonaldezernates der Bezirksregierung Münster, eine erste positive Bilanz.
„Durch staatliche Schulleitungsqualifizierung und das Eignungsfeststellungsverfahren haben Schulleiterbewerber eine solide Grundlage für einen guten Start in neue Führungsaufgaben.“, sagte Bernadette Eberhardt von Schulmanagement NRW.
Die Kommission des Eignungsfeststellungsverfahrens ist mit drei Schulaufsichtsbeamten verschiedener Schulformen, zwei Schulleitern und zwei von kommunalen Spitzenverbänden benannten Vertretern der Schulträger besetzt. Für jeden Baustein im Auswahlverfahren werden Punkte vergeben. Die höchste Punktzahl liegt bei 64. Um sich später als Schulleiter bewerben zu können, müssen mindestens 44 Punkte erreicht werden. Das Eignungsfeststellungsverfahren fließt in die dienstliche Beurteilung ein und hat drei Jahre Gültigkeit.
Das Verfahren und die jeweiligen Übungsaufgaben wurde gemeinsam mit dem Landeszentrum Schulmanagement NRW in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW und den Bezirksregierungen aus dem Tätigkeitsbereich von Schulleitungen entwickelt. Es wurde bereits seit anderthalb Jahren in verschiedenen Testläufen erprobt und wird bis zum 31. Dezember 2010 weiter entwickelt. Bewerbungen zum Eignungsfeststellungsverfahren sind bei den Bezirksregierungen möglich.
Weitere Informationen zum Verfahren sind hier (http://www.bezirksregierung-muenster.de/startseite/abteilungen/abteilung4/lehrkraefte/neues_verfahren_schulleiterbewerbungen/index.html) abrufbar.
19.01.2009

