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Luftqualitätsplan für die Stadt Münster kommt
Der sogenannte Luftqualitätsplan für das Stadtgebiet Münster war notwendig geworden, da aufgrund von EU-Vorgaben und Gesetzen die erhöhten Belastungen mit Stickstoffdioxid und zum Teil auch mit Feinstaub in mehreren Straßen in Münster, zum Beispiel auf der Weseler Straße und Am Bült, als gesundheitlich bedenklich einzustufen sind. Der Plan dient auch dazu, die Umweltqualität der Stadt Münster weiter zu festigen.
Gemeinsam mit der Stadt Münster, den Stadtwerken sowie Vertretern von IHK, Handwerkskammer, Kreishandwerkerschaft, der Westfälischen Wilhelms Universität, Umweltorganisationen und weiteren Beteiligten haben die Experten der Bezirksregierung Münster mehr als 30 Maßnahmenpakete zur weiteren Verbesserung insbesondere der Luft in den am stärksten befahrenen Straßen der Stadt erarbeitet.
Zum 30. Januar soll der Luftreinhalteplan im Amtsblatt des Regierungsbezirks Münster und auf den Internetseiten der Bezirksregierung veröffentlicht werden und zum 1. April 2009 in Kraft treten.
Zwischenzeitlich wurden die Eckpunkte des Plans den Ratsfraktionen der Stadt Münster vorgestellt. Ob es notwendig wird, eine Umweltzone für den Innenstadtbereich einzurichten, wird erst Mitte 2009 entschieden. Anhand der Halbjahresmesswerte soll erst geprüft werden, ob die bis dahin ergriffenen Maßnahmen bereits so deutlich wirken, dass möglicherweise auf eine Umweltzone verzichtet werden kann. In einer Umweltzone dürfen dann nur Kraftfahrzeuge fahren, die mit gelber und grüner Schadstoffplakette ausgestattet sind.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 25. Juli 2008 gibt jedem Bürger ein einklagbares Recht auf die Minimierung der Luftschadstoffe durch die Forderung nach der Aufstellung eines Luftreinhalte-/Aktionsplanes.
Im vergangenen Jahr wurde deshalb bereits für das Ruhrgebiet ein Luftreinhalteplan aufgestellt, für dessen nördlichen Teil die Bezirksregierung Münster die Federführung übernommen hatte. Erste positive Ergebnisse liegen bereits vor.
Weitere Informationen und Details zum Luftreinhalteplan/ Luftqualitätsplan für das Stadtgebiet Münster werden rechtzeitig zum Zeitpunkt des Inkrafttretens veröffentlicht.
Maßnahmen die mit dem Luftreinhalteplan umgesetzt werden sollen:
Im Bereich Industrie, im Vergleich zu den Emissionsdaten 2004/2006:
Emissionsminderungen an Industrieanlagen mit
- Altanlagensanierungen aufgrund der Anforderungen der TA Luft, 13. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Fortschreibung des Energieversorgungs- u. Klimaschutzkonzeptes (CO2-Minderung); Modernisierung von Energieanlagen
- Ausbau/ Verdichtung des Fernwärmenetzes (Stadtwerke Münster)
Im Bereich von Behörden; privater Haushalte, Hausbrand und Gewerbe, Stadtplanung:
- Pflanzung von Staub filternder und Stickstoff absorbierender Vegetation im Straßenraum sowie Dach- und Fassadenbegrünung
- Weitere Beteiligung am Projekt ÖKOPROFIT
- vorzeitiger Ersatz von Betriebsfahrzeugen durch Fahrzeuge besser EURO 5 Norm
- vorzeitiger Ersatz besonders schadstoffarmer Busse der öffentlichen Hand und ihrer Töchter und im ÖPNV; EEV-Norm bzw. EURO 5 Norm als Standard innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens
- Erhöhte Anforderungen an die Schadstoffarmut bei Ausschreibungen zum Schulbusverkehr
- Förderung von Erdgasfahrzeugen
- Anpassung der Ausschreibungs- u. Vergaberichtlinien mit Blick auf die Schadstoffstufen EURO 5 und besser
- Klimaschutzarbeit u.a. zum Energiesparendes Bauen und Sanieren im Rahmen des European Energy Award Gold®
- Verbessere Baustellenlogistik; Informationsblätter
- Verfolgung Schadstoff mindernder Ziele im Rahmen der Bauleitplanung/ Stadtplanung, -entwicklung
- Anpassung altstadtnaher Parkflächen
- Durchführung einer Informationskampagne zur Luftreinhalteplanung
Im Bereich Verkehr:
- Einsatz schadstoffarmer Busse im Bereich besonders belasteter Straßen, z.B.Bült; Bahnhofstraße
- Optimierung des Verkehrsflusses mit verkehrsabhängiger Steuerung der Lichtzeichenanlagen mit neuen Netzsteuerungsbereichen; (Pförtnerampeln (PA) und „Grüne Welle“)
- Einbindung der ÖPNV-Beeinflussung in die Verkehrsflussoptimierung
- Einbindung verkehrsbedingter Änderungen in Fahrplanänderungshinweisen
- Neuordnung des überregionalen Straßennetzes mit dem geplanten Verkehrsentwicklungsplan (VEP); Wegweisung für den Lkw-Verkehr zu den Gewerbe- u. Industriegebieten, u.a. per Navigationskarten; -Optimierung der Wegweisung; Umsetzung städtebaulicher Belange mit Auswirkungen auf Luftschadstoffe mit dem VEP
- Prüfung der Reaktivierung von Schienenpersonennahverkehr
- Anpassung Parkleitsystem; Informationssystem zum Parksuchverkehr im Internet
- Geschwindigkeitskontrollen in schutzwürdigen Bereichen
- Verbesserung des Pendlernetzes; Ausbau des Job-Tickets
- Anpassung des Tempolimits auf Hauptverkehrsstraßen; in Wohngebieten
- Verbesserung der Vermarktung des P+R-Angebotes
Sonstige:
- weitere Förderung des Radverkehrs
20.01.2009

