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Bezirksregierung erzielt Einigung bei Festsetzung des Überschwemmungsgebiets Alte Aa in Bocholt

Münster/Bocholt. Die Diskussion zwischen der Bezirksregierung Münster und der Stadt Bocholt über die richtige Abgrenzung des Überschwemmungsgebiets Alte Aa und Heggenaa, das auch Teile des Bocholter Gewerbegebiets erfasste, ist beendet.

Vertreter der Bezirksregierung, des Kreises Borken und der Stadt Bocholt haben in den vergangenen Wochen in mehreren Gesprächen ihre Daten zu Höheninformationen und technischen Berechnungen ausgetauscht. Nach Auswertung der Daten wurde entschieden, dass es innerhalb des Bocholter Industrieparks kein Überschwemmungsgebiet geben wird. Der Wasserspiegel liegt im Hochwasserfall jedoch nur wenige Zentimeter unter den betroffenen Gebäuden und Geländeformationen, so dass es keine Sicherheitsabstände gibt. Eine Hochwassergefährdung besteht beispielsweise bei höheren Wasserständen als dem Bemessungshochwasser (100-jähriges Hochwasser) oder bei Verstopfung von Durchlässen, so dass hierfür zusätzliche Schutzvorrichtungen empfohlen werden.

Die Bezirksregierung Münster wird die derzeit bestehende vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes innerhalb des Industrieparks nun zurücknehmen. Dort sind die damit verbundenen Restriktionen hinfällig. Die übrigen Flächen des Überschwemmungsgebietes bleiben nahezu unverändert, da dort auch die Höheninformationen der Stadt Bocholt keine anderen Daten liefern.

21.04.2009

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