Amtliche Bekanntmachung

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Bezirksregierung Münster weist „Fledder“ erneut als Naturschutzgebiet aus

Münster/Steinfurt. Das Gebiet „Fledder“ ist von der Bezirksregierung Münster wieder als Naturschutzgebiet ausgewiesen worden. Es liegt in der Gemeinde Hopsten im Kreis Steinfurt und stellt ein bedeutendes Feuchtwiesenschutzgebiet dar, das an der Landesgrenze zu Niedersachsen in der nördlichsten Spitze des Regierungsbezirkes Münster liegt.

Die 97 Hektar große Fläche zeichnet sich durch seine Unersetzbarkeit, Seltenheit und besonderen Eigenart sowie Schönheit aus und besteht vorwiegend aus Feuchtgrünland. Hier finden sich selten gewordene Arten wie Stillwasser-Röhricht, Feuchte Weidelgras-Weißkleeweide, Birken-Eichenwald sowie 29 Pflanzenarten der Roten Liste.

Das Areal der „Fledder“ besitzt eine hohe ornithologische Bedeutung als traditionelles Brutgebiet für die Rohrweihe, den Großen Brachvogel, den Neuntöter und den Pirol. Auch in Hinsicht auf den Erhalt der Laubfrosch-Population im Norden des Kreises Steinfurt hat das Gebiet große Bedeutung.

Die Zielsetzung des Schutzes ist die Erhaltung und Entwicklung eines großflächigen Feuchtwiesenbereiches als Rast- und Überwinterungsgebiet sowie die Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten. Auch die Sicherung eines stabilen, landschaftstypischen Wasser- und Nährstoffhaushaltes soll sichergestellt werden.

Die Verordnung wurde im Amtsblatt der Bezirksregierung Münster veröffentlicht.

Anregungen und Bedenken von Trägern öffentlicher Belange und von privaten Einwendern sind abgewogen worden und in die Entscheidung der Bezirksregierung eingeflossen.

02.03.2009

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