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Ausbau des Flugplatzes Stadtlohn-Vreden dient der Sicherheit

EU-Luftrecht fordert Verlängerung - Flugbetrieb wird nicht verändert

Münster / Stadtlohn / Winterswijk. Geänderte Vorschriften des Europäischen Luftrechts sind der Grund für die Genehmigung des Flugplatz-Ausbaus in Stadtlohn-Vreden durch die Bezirksregierung Münster. Die hiernach erhöhten Sicherheitsstandards machen eine Verlängerung der Startbahn des Flugplatzes auf 1800 Meter notwendig. Mit der Genehmigung sind keinerlei Veränderungen des Flugbetriebs verbunden. Auch an der Funktion des Flugplatzes hat sich seit den 70er Jahren nichts geändert. Er wird schwerpunktmäßig für den Geschäftsreiseverkehr genutzt.

Die Genehmigung sieht nun eine Verlängerung der Start- und Landebahn von jetzt 980 mal 20 Meter auf künftig 1.800 mal 30 Meter vor, weil die neuen europäischen Sicherheitsvorschriften der JAR-OPS 1 dies für den gewerblichen Luftverkehr verlangen. Die für Start und Landung effektiv nutzbare Länge beträgt allerdings nur 1.500 Meter. Bei den 300 Meter Differenz handelt es sich um Sicherheitsflächen an den beiden Kopfenden der Start- und Landebahn, die dazu dienen sollen, beispielsweise in Notfällen den Startlauf sicher auf befestigten Flächen statt auf Gras abbrechen zu können.

Gemeinsame Kommission unter Beteiligung der niederländischen Dienststellen

Eine Kommission wird die Flugplatzbetreiberin künftig in Problemfällen beraten, beispielsweise wenn es um die Vermeidung von Fluglärm geht. Die Kommission soll sich aus Ansprechpartnern des Kreises Borken, der Provinz Gelderland, der Gemeinde Winterswijk und der Flugplatz Wenningfeld GmbH sowie aus niederländischen Privatpersonen zusammensetzen. Darauf haben sich die Bezirksregierung Münster, die Provinz Gelderland und die Gemeinde Winterswijk in einem Gespräch auf Arbeitsebene verständigt. Gegenstand dieses Gespräches waren auch weitere für die Bürger der Grenzregion um den Flugplatz bedeutsame Fragen, die sich wie folgt zusammenfassen lassen:

Keine Ausweitung der Flugbewegungen geplant

Zu Missdeutungen hat eine Regelung in der Genehmigung geführt, die den Betrieb von Flugzeugen über 5.700 Kilogramm Höchstabfluggewicht auf 1.500 Flugbewegungen jährlich begrenzt. Falls diese Grenze doch überschritten werden sollte, müsste das schalltechnische Gutachten, welches der Genehmigung zugrunde liegt, auch auf Antrag betroffener Privatpersonen fortgeschrieben werden. Entgegen den Befürchtungen von Anwohnern des Flugplatzes geht es bei dieser Festsetzung jedoch nicht darum, den Flugbetrieb auszuweiten. Die Zahl von 1500 Flugbewegungen pro Jahr wurde vielmehr als denkbare Obergrenze dem schalltechnischen Gutachten zugrunde gelegt. Das Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass die Lärmbelastung der Bevölkerung im unkritischen Bereich verbleibt, selbst im Fall von jährlich 1500 Starts und Landungen mit größeren Flugzeugen (über 5700 Kilogramm Höchstabfluggewicht). Doch diese Flugzahlen sind rein hypothetisch und werden am Verkehrslandeplatz Stadtlohn / Vreden wohl nie erreicht werden. Für den sehr unwahrscheinlichen Fall von mehr Flugbewegungen haben alle Lärmbetroffenen, und damit auch die niederländischen Bürger, nun einen Anspruch auf Fortschreibung des lärmtechnischen Gutachtens. Dies war nach der früheren Genehmigung nicht möglich. Die Ursprungsgenehmigung aus dem Jahr 1997 war von geschätzten 500 Flugbewegungen der genannten Gewichtsklasse ausgegangen. Selbst diese Zahl ist bis heute nie erreicht worden.

Nachtflug bleibt unverändert

Seit 1979 ist in Stadtlohn der Flugbetrieb bei Dunkelheit (ab 30 Minuten nach Sonnenuntergang) oder Nachtflug (zwischen 22:00 und 06:00 Uhr) ohne spezielle Einschränkungen zugelassen. Daran hat sich nun nichts geändert, weder hinsichtlich des Flugbetriebes noch in Bezug auf die Flugverfahren. Im niederländischen Luftraum ist der Flugbetrieb nach Sichtflugregeln bei Nacht allerdings entsprechend den dortigen Rechtsvorschriften nach wie vor grundsätzlich unzulässig. Damit werden die niederländischen Bewohner im Grenzbereich künftig auch nachts nicht vermehrt betroffen sein.

Bahnverlängerung reduziert Fluglärm in den Niederlanden

Die Startbahnverlängerung wird die Lärmsituation für die Niederländer deutlich verbessern. Da die Startbahn Richtung Osten erweitert wird, beginnen die Flugzeuge ihren Startlauf künftig mehrere hundert Meter weiter östlich. Dort, wo die Flugzeuge heute anrollen, sind sie demnächst längst in der Luft. Meist wird in westliche Richtung gestartet, also in Richtung Niederlande. Künftig können die Piloten die Platzrundenhöhe von 1200 Fuß schon im Geradeausflug erreichen, noch bevor sie in den Querabflug abdrehen. Da die Motorleistung auf dieser Flughöhe bereits reduziert wird, sind die Lärmauswirkungen am Boden geringer. Die westliche Landeschwelle bleibt an unveränderter Position, so dass sich keine nachteiligen Auswirkungen des Betriebes ergeben.

Niedrige Schallpegel statt Beschränkung der Flugbewegungen

Anders als in Deutschland erfolgt der Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm in den Niederlanden generell über eine Beschränkung der Flugbewegungszahlen an den Flughäfen. In Deutschland wird dagegen zum Schutz der Menschen der erzeugte Schallpegel gemessen. Dieser liegt in Stadtlohn weit unterhalb des kritischen Bereichs, wie gutachtlich bestätigt wird.

Änderungsgenehmigung der Bezirksregierung Münster vom 28.11.2008

Für Rückfragen hat die Änderungsgenehmigung der Bezirksregierung Münster vom 28. November 2008 gesorgt, wonach mit dem Ausbau bereits begonnen werden kann, auch wenn noch nicht alle notwendigen Grundstücksflächen für das Gesamtprojekt erworben worden sind, wie es die Genehmigung vom 13. Dezember 2006 vorsieht. Voraussetzung für die Änderungsgenehmigung war jedoch, dass auf den bereits zur Verfügung stehenden Flächen ein eingeschränkter Flugbetrieb sicher möglich ist. Das deutsche Bundesministerium für Verkehr hat die notwendige Ausnahmegenehmigung erteilt. Hintergrund der Änderung sind unvorhergesehene Schwierigkeiten beim Erwerb der erforderlichen Restflächen. Um weitere wirtschaftliche Einbußen für den Flugplatzbetreiber zu vermeiden war es nötig, übergangsweise einen eingeschränkten Flugbetrieb zumindest auf einer auf 1.200 Meter verlängerten Start- und Landebahn zuzulassen, bis die Grundstücksverhandlungen endgültig abgeschlossen werden können.

Gerichtliche Bestätigung der erteilten Genehmigung

Das Verwaltungsgericht Münster hat inzwischen das von einem Anwohner des Flugplatzes eingeleitete einstweilige Rechtsschutzverfahren gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Genehmigung vom 13.12. 2006 in der Fassung vom 28.11.2008 rechtsgültig zugunsten der Bezirksregierung Münster entschieden.

27.08.2009

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