Amtliche Bekanntmachung

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Ausnahmen von der Plakettenpflicht in Ruhrgebiets-Umweltzonen enden am 30. September 2009

Befreiung unter strengen Maßstäben möglich

Verkehrsschild Umweltzone

Verkehrsschild Umweltzone

Münster/Bottrop/Gelsenkirchen/Recklinghausen. Am 30. September 2009 enden im Ruhrgebiet planmäßig die Ausnahmegenehmigungen von der Umweltplakettenpflicht für Fahrzeuge der Bewohner und Gewerbetreibenden. Es wurden bisher durch die örtlichen Verkehrsbehörden für die Städte Gelsenkirchen, Bottrop und Recklinghausen 1.022 Ausnahmegenehmigungen erteilt.

Eine Verlängerung dieser Bewohner- und Gewerbe-Ausnahmegenehmigungen ist nicht vorgesehen. Unter Beachtung strenger Maßstäbe dürfen allerdings Fahrzeuge, die nicht die Schadstoff-Norm erfüllen, auch weiterhin die Umweltzonen befahren. Hierzu muss der Nachweis erbracht werden, dass die Ausnahmegenehmigungen weiterhin erforderlich sind und eine Nachrüstung des Fahrzeuges technisch nicht möglich ist.

Die Umweltzonen sind Teil der Luftreinhaltepläne im Ruhrgebiet. Ziel der Umweltzonen ist es, bis zum Jahre 2010 die Luftqualität in stark belasteten Stadtgebieten zu verbessern. Im Regierungsbezirk Münster (Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilplan Ruhrgebiet Nord) haben die Städte Bottrop, Gelsenkirchen und Recklinghausen zum 1. Oktober 2008 Umweltzonen eingerichtet. Seit Einrichtung der Umweltzonen wurden unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen durch die örtlichen Verkehrsbehörden erteilt.

Ein Teil dieser Ausnahmegenehmigungen läuft nun planmäßig am 30. September 2009 aus. Dabei handelt es sich um Ausnahmegenehmigungen für Bewohner (Halterin oder Halter des betreffenden Fahrzeugs hat im Gebiet der Umweltzone seinen Hauptwohnsitz) und um Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende (Halterin oder Halter des betreffenden Fahrzeugs hat im Gebiet der Umweltzone den Geschäftssitz und das Kraftfahrzeug gehört zum Betriebsvermögen).

In Bottrop gibt es bislang 349 Bewohner-Ausnahmegenehmigungen und 30 Gewerbe-Ausnahmegenehmigungen. Die Stadt Gelsenkirchen hat Ausnahmegenehmigungen für 414 Bewohner und 118 Gewerbetreibende. Für Recklinghausen wurden sieben Bewohner-Ausnahmegenehmigungen und vier Gewerbe-Ausnahmegenehmigungen ausgestellt.

Eine Verkehrsverbotsbefreiung ab dem 30. September 2009 ist für Gewerbetreibende in den Umweltzonen nur noch in folgenden Fällen möglich:

Die Verkehrsverbotsbefreiung ab dem 30. September 2009 ist für Bewohner der Umweltzonen nur noch in folgenden Fällen möglich:

Befreiung für Gewerbetreibende und Bewohner der Umweltzonen bis maximal 31. Dezember 2010

Die Nachrüstung des Kraftfahrzeuges mit einem zur Höherstufung in eine bessere Schadstoffklasse anerkannten Schadstoffminderungssystem ist technisch nicht möglich, weil ein entsprechendes System aktuell am Markt nicht angeboten wird oder die Nachrüstung nicht realisierbar ist (Bescheinigung durch z. B. TÜV, DEKRA, Fachwerkstatt, Fahrzeughersteller).
oder
Zum Austausch des Kraftfahrzeuges ist ein für die Umweltzone aktuell zugelassenes Neu- oder Gebrauchtfahrzeug bestellt, aber noch nicht geliefert worden und die Auslieferungsverzögerung fällt nicht in den Verantwortungsbereich des Bestellers.

Missachtung der Plakettenpflicht

Das Befahren einer Umweltzone ohne entsprechende Plakette stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese Ordnungswidrigkeit wird im fließenden Verkehr von der Polizei und beim ruhenden Verkehr (parkende Fahrzeuge) vom Ordnungsamt geahndet. In beiden Fällen wird eine Geldbuße in Höhe von 40 Euro und zusätzlich ein Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg fällig.

Die Abwrackprämie hat positiv zur Luftreinhaltung beigetragen.

28.09.2009

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