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Haushalt des Kreises Steinfurt von der Bezirksregierung Münster genehmigt
Der Kreistag hat in seinem Haushaltsbeschluss vom 14. Dezember 2009 den Hebesatz zur allgemeinen Kreisumlage nicht soweit angehoben, wie es erforderlich gewesen wäre, um einen vollständigen Haushaltsausgleich zu erreichen. Trotz der beschlossenen Anhebung des Hebesatzes verbleibt ein Jahresfehlbetrag von gut 6,2 Millionen Euro. Um diesen abzudecken, hätte man den Hebesatz insgesamt um 2,7 Prozentpunkte anheben müssen. Aufgrund der angespannten Finanzsituation der kreisangehörigen Städte und Gemeinden will der Kreis Steinfurt aber seiner Verantwortung gegenüber den Kommunen gerecht werden, verzichtet auf eine noch größere Anhebung der Kreisumlage und greift statt dessen auf die eigene Ausgleichsrücklage zurück.
Dieser Beschluss birgt ein gewisses Risiko: Wenn sich die Situation gegenüber den Annahmen des Kreises verschlechtert, könnte es passieren, dass nicht nur die Ausgleichsrücklage, sondern auch das eigentliche Eigenkapital in Form der allgemeinen Rücklage angegriffen werden muss.
Daher hat die Kommunalaufsicht in ihrer Haushaltsverfügung 2010 dem Kreis mitgeteilt, dass sie das Vorgehen zwar nachvollziehen könne, gleichzeitig aber darum gebeten, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, die einer weiteren Fehlbetragssentwicklung entgegen wirken und für die Zukunft auf einen strukturell ausgeglichenen Haushalt hinzuarbeiten.
Der Haushalt des Kreises Steinfurt sieht Gesamterträge von rund 479,5 Millionen Euro vor, denen Gesamtaufwendungen von etwa 485,7 Millionen Euro gegenüberstehen. Es verbleibt also ein Jahresfehlbetrag von gut 6,2 Millionen Euro. Für die geplanten Investitionen in die Schwerpunkte Infrastruktur und Bildung, ist eine Darlehnsaufnahme von 10 Millionen Euro erforderlich. Damit ergibt sich bei einer ausgewiesenen Tilgungsleistung von 1,8 Millionen Euro eine Neuverschuldung von 8,2 Millionen Euro.
24.03.2010

