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Schutzgebietsverordnung für „Alte Tongrube“ erneuert

Münster/Sendenhorst. Die Bezirksregierung Münster hat das Naturschutzgebiet „Alte Tongrube“ neu ausgewiesen. Alle 20 Jahre ist dies erforderlich, um den Erhalt des vielfältigen Biotopkomplexes, insbesondere der Kleingewässer und Sümpfe, zu sichern. Darüber hinaus bietet das etwa zwei Hektar große Naturschutzgebiet in Sendenhorst Lebensraum für zahlreiche, zum Teil gefährdete Tier- und Pflanzenarten.

In dem geschützten Gebiet sind Eingriffe, die das Biotop beschädigen können, nicht gestattet. Dazu zählt beispielsweise das Anlegen von Campingplätzen und Wegen oder das Füttern oder Stören von wildlebenden Tieren.

Das Naturschutzgebiet befindet sich in einer um 1900 stillgelegten Tongrube, in der sich die Natur über Jahrzehnte ungestört entwickeln konnte. Auf der Sohle der flachen Abgrabung sind heute mehrere Kleingewässer vorzufinden. Die umliegenden Flächen zeugen von einem besonderen Artenreichtum an Pflanzen und Tieren. An einigen Stellen haben sich Röhrichte und Seggenriede angesiedelt.

25.03.2010

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