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Berufskollegs Tecklenburger Land Ibbenbüren: Ermittlungsverfahren gegen Schulleiter wird eingestellt

Münster / Kreis Steinfurt. Der Schulleiter des Berufskollegs Tecklenburger Land Ibbenbüren, hat das Angebot der Staatsanwaltschaft Münster, das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren gegen ihn gemäß Paragraph 153a StPO nach Zahlung eines Geldbetrages von 5.000 Euro einzustellen, angenommen.

Das Rechnungsprüfungsamt des Kreises Steinfurt hatte im Jahre 2009 die Haushaltsrechnung 2008 des Berufskollegs Tecklenburger Land Ibbenbüren geprüft und Unregelmäßigkeiten bei der Konten- und Kassenführung durch den Schulleiter festgestellt. Der Schulleiter stellte daraufhin einen Antrag auf Einleitung eines Disziplinarverfahren gegen sich selbst und erstattete Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft.

Nach der endgültigen Einstellung des staatsanwaltliche Ermittlungsverfahrens wird das Disziplinarverfahren bei der Bezirksregierung Münster fortgesetzt. Die Aufgabenverteilung in der Schulleitung bleibt bis zum Abschluss des Disziplinarverfahrens bestehen: Der Schulleiter wurde von den Aufgaben entbunden, die im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit der Schule stehen. Die pädagogischen Leitungsaufgaben werden weiter von ihm wahrgenommen.

11.05.2010

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