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Bezirksregierung hält an teilweisem Baustopp fest - 4. und 5. Teilgenehmigung zum Kraftwerksbau Datteln dürfen derzeit nicht ausgenutzt werden

Münster/Datteln/Leipzig. Die Bezirksregierung Münster hat heute (30. April) den Antrag der E.ON Kraftwerke GmbH zurückgewiesen, Teile des Kraftwerks Datteln weiterzubauen, deren Errichtung mit der 4. und 5. Teilgenehmigung zugelassen worden waren.

E.ON hatte diese Genehmigungen nicht weiter ausnutzen können, nachdem das Bundesverwaltungsgericht durch Beschluss vom 16. März 2010 die Rechtsunwirksamkeit des Bebauungsplanes Nr. 105 der Stadt Datteln für das Kraftwerksgelände endgültig festgestellt hatte.

Daraufhin beantragte E.ON bei der Bezirksregierung Münster, Teile der Errichtungsarbeiten der 4. und 5. Teilgenehmigung weiterführen zu können. Die Behörde hat dieses Vorhaben nun unter Hinweis auf vorrangiges öffentliches Interesse abgelehnt. Sie erläutert: Ohne einen zugrunde liegenden Bebauungsplan sind die 4. und 5. Teilgenehmigung derzeit rechtswidrig und zudem rechtswirksam beklagt. Diese Klagen führen dazu, dass die Genehmigungen grundsätzlich nicht weiter ausgenutzt werden können. Die Voraussetzungen für eine Ausnahmeregelung liegen nicht vor.

Vor allem fehlt eine baurechtliche Legitimation, die sich erst in Zukunft aus einem neuen Bebauungsplan ergeben kann. Derzeit ist dieser inhaltlich nicht hinreichend abschätzbar. Wirtschaftlichen oder betrieblichen Interessen der E.ON kann in dieser Situation kein Vorrang eingeräumt werden.

Die heutige Entscheidung bedeutet allerdings nicht, dass alle Bauarbeiten am Kraftwerk ruhen müssen. Die Ausnutzung der 2. und 3. Teilgenehmigung ist derzeit möglich, da diese Genehmigungen zwar rechtswidrig, aber bestands¬kräftig sind. Gegen diese Genehmigungen wurde keine wirksame Klage erhoben.

Die Bezirksregierung wird im Anschluss an die heutige Entscheidung darüber befinden, ob diese Bauarbeiten fortgeführt werden können. Der BUND-Landesverband NRW hat den kompletten Baustopp beantragt und verlangt darüber hinaus die bisher erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen aufzuheben.

Mit einem weiteren Bescheid setzte die Bezirksregierung jetzt auch die Vollziehbarkeit des Vorbescheids für das Kohlekraftwerk Datteln aus, soweit der Vorbescheid Regelungen enthält, die auf dem Bebauungsplan beruhen, der endgültig rechtsunwirksam ist. Für zukünftige Entscheidungen im Kraftwerksgenehmigungsverfahren kann der Bebauungsplan keine Rolle mehr spielen. Damit regelt die Bezirksregierung auch formal, was sie schon nach dem Urteil des OVG Münster vom 3.9.2009 praktiziert hatte: weitere Teilgenehmigungen wurden nicht mehr erteilt. Insgesamt ändern die aktuellen Entscheidungen der Bezirksregierung nichts an der derzeitigen Baustellensituation auf dem Kraftwerksgelände.

30.04.2010

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