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510.000 Euro für Naturerlebnisprojekt zwischen Nordkirchen und Ascheberg - RP übergibt Förderbescheid
Überreichte einen Förderbescheid: Regierungspräsident Dr. Peter Paziorek (Mitte) an Bürgermeister Dietmar Bergmann (2.v.l.) und stellv. Bürgermeisterin Maria Schulte-Loh (2.v.r.) im Beisein von Landrat Konrad Püning (rechts) und Thomas Zimmermann (links) vom Naturschutzzentrum
Mit dem Geld wird im Rahmen des Wettbewerbs „Erlebnis NRW“ die vielfältige Natur- und Kulturlandschaft in der Schlösserachse Nordkirchen und Westerwinkel touristisch entwickelt und erschlossen. Das Land Nordrhein-Westfalen und die Europäische Union beteiligen sich mit 80 Prozent an den Gesamtkosten des Projekts von 638.000 Euro. Die Gemeinden Ascheberg und Nordkirchen steuern einen Eigenanteil von 20 Prozent bei.
Die Gemeinden Nordkirchen und Ascheberg haben gemeinsam mit dem Naturschutzzentrum Kreis Coesfeld e. V. ein Konzept zum Naturtourismus zwischen Erleben, Lernen und stiller Erholung in den „Wäldern bei Nordkirchen“ entwickelt. Damit sind sie Sieger im Wettbewerb Erlebnis NRW geworden.
Das Gebiet liegt im Flora-Fauna-Habitat-Gebiet „Wälder bei Nordkirchen“ mit europäisch bedeutsamen Eichen-Hainbuchen- und Buchenwäldern sowie strukturreichen Offenlandflächen. Es trägt dazu bei, die Schönheit, Eigenart und Vielfalt der Landschaft und Arten nachhaltig touristisch zu erschließen.
Zwischen den Schlössern Nordkirchen und Westerwinkel wird das vorhandene Wegenetz als Wander-, Rad- oder Reitweg verbessert und mit Informations- und Themenpfaden ausgestattet (GPS-gestützt). Speziell konzipierte Ruhe- und Aussichtspunkte, ein Wanderunterstand und ein philosophischer Pfad sollen dem Besucher einen attraktiven Erholungsraum sowohl zur Bewegung in einer schönen Landschaft als auch zur Besinnung und zur seelischen Entspannung bereitstellen. Schulklassen, Kindergartenkinder, Familien und Gruppen können einen Walderlebnispfad erforschen. Ein akustischer Rundgang, ein begehbares Kleingewässer, ein Geophytenpfad sowie eine Ausstellung zum Schutzgebiet laden dazu ein, sich auch mit den Hintergründen zur Natur und zur Landschaft zu beschäftigen. Leitgedanken hierbei sind "Information, Mitmachen, Genießen".
Abgerundet wird das Projekt durch ein Angebot von verschiedenen, thematischen und pädagogischen Führungen und Veranstaltungen sowie einer Wegekarte zur selbständigen Gebietserkundung. Die zahlreichen attraktiven Angebote werden anschließend langfristig von den Touristen-Informationen der Region vermarktet und tragen so wesentlich zum Ausbau des Tourismussektors und zu erhöhten Besucherzahlen bei.
Informationen zum Thema Bärlauch
Bärlauch pflücken ist nur in Maßen erlaubt
Wer in der freien Natur die Blätter des beliebten und gesunden Liliengewächses sammeln möchte, der muss einige Regeln beachten. Darauf weisen Naturschutzbehörden hin. In ausgewiesenen Naturschutzgebieten, wie beispielsweise im Naturschutzgebiet Ichterloh, hat die Natur unbedingten Vorrang. Denn obgleich Bärlauch nicht unter Naturschutz steht, ist das Betreten außerhalb der Wege und das Sammeln innerhalb von Naturschutzgebieten und Naturdenkmälern grundsätzlich nicht gestattet.
Bärlauch nur für den Eigenbedarf
Nach Paragraph § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes genießt der Bärlauch auch außerhalb von Schutzgebieten einen Mindestschutz, der es untersagt, "ohne vernünftigen Grund wildlebende Pflanzen von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten sowie deren Lebensstätten zu beeinträchtigen oder zu zerstören. "Jeder darf aber nach der „Handstraußregelung“ abweichend auf Flächen, die nicht dem Betretungsverbot unterliegen, Pflanzen in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen. Die gewerbliche Nutzung von Bärlauchbeständen hingegen muss behördlich genehmigt werden.
03.05.2010


