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Bezirksregierung überprüft Grenzwerte für Schadstoffe der Mülldeponie Bocholt-Lankern
Strittig ist die Frage der Grenzwerte für die in dem Material enthaltenen Schadstoffe (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe-PAK), die als krebserregend eingestuft werden. Die Kommune geht davon aus, dass seit Einführung der Deponieverordnung im Jahr 2005 keine Grenzwerte zu beachten seien.
Unabhängig davon, dass in der Deponieverordnung keine Grenzwerte für PAK festgeschrieben sind, hält die Bezirksregierung Münster zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt eine Schadstoffbegrenzung für unbedingt erforderlich und rechtlich zulässig. Diese Sichtweise wird gestützt durch ein aktuelles Gutachten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Eine Begrenzung des Schadstoffs ist auf den Deponien im Regierungsbezirk Münster seit vielen Jahren übliche Praxis, jeweils in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung der einzelnen Anlage.
Da die Arbeiten an der Deponieabdeckung fortschreiten, hat die Deponiebetreiberin neben dem gerichtlichen Eilverfahren bei der Bezirksregierung beantragt, den Einbau von teerhaltigem Straßenaufbruch mit erhöhten Schadstoffgehalten kurzfristig zuzulassen. Der Antrag wird zurzeit im Haus der Bezirksregierung geprüft.
22.07.2010

