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Bezirksregierung Münster bleibt bei Umweltschutzauflagen für die Mülldeponie Bocholt-Lankern
In dem heutigen Gespräch zwischen der Stadt Bocholt und der Bezirksregierung konnte keine Einigung erzielt werden. Nach wie vor bleibt die Frage streitig, ob Grenzwerte für die fraglichen Stoffe einzuhalten sind und die Bezirksregierung hierzu Vorgaben machen durfte.
Nach Auffassung der Bezirksregierung ist die erteilte Plangenehmigung vom 19. Mai 2009 von der Stadt falsch interpretiert worden. Die Bezirksregierung sieht daher keine Möglichkeit, von den bisherigen Grenzwertvorgaben abzuweichen. „Bei ihrer Vergabeentscheidung musste die Stadt Bocholt die rechtlichen Vorgaben kennen. Danach darf teerhaltiger Straßenaufbruch mit hohem Schadstoffgehalt nicht eingebaut werden“, stellte Regierungspräsident Dr. Paziorek fest.
Die Stadt Bocholt bleibt dagegen bei ihrer Auslegung, dass keine Grenzwerte einzuhalten seien. Bürgermeister Nebelo erklärte, dass die Stadt ihre Sichtweise aufrechterhalte, wonach aus der Plangenehmigung keine entsprechenden Vorgaben der Bezirksregierung erkennbar gewesen seien.
Zurzeit prüft die Stadt ein Nachtragsangebot der mit der Baumaßnahme beauftragten Arbeitsgemeinschaft. Die Bezirksregierung hat für das hierfür vorgesehene Material bereits grünes Licht gegeben. Dies könnte aus ihrer Sicht ein Weg sein, weiteren Auseinandersetzungen aus dem Weg zu gehen und die Sanierung der alten Deponie voran zu bringen.
22.09.2010

