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OLT-Maschine mit BVB-Mannschaft kam zu spät

Münster/Dortmund/Paderborn. Die Bezirksregierung Münster stellt zu der Diskussion um die verspätete OLT-Maschine mit der BVB-Mannschaft klar:

Die Luftaufsicht der Bezirksregierung Münster hat für die Spätlandung des BVB in Dortmund am 5. Dezember 2010 bereits eine Ausnahmegenehmigung bis 23:00 Uhr erteilt. Die Betriebszeiten des Flughafens Dortmund enden nämlich grundsätzlich um 22:00 Uhr. Nur ausnahmsweise dürfen verspätete Flugzeuge noch bis maximal 23:00 Uhr landen, wenn besondere Umstände vorliegen.

Der Start des BVB ab Nürnberg war um 20:50 Uhr vorgesehen, so dass die planmäßige Landung in Dortmund spätesten um 21:45 Uhr erfolgt wäre. Die notwendige Enteisung der gecharterten Maschine des BVB verzögerte sich in Nürnberg aber stark, so dass der Flughafen Dortmund erst um 22:11 Uhr den telefonischen Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Spätlandung stellte. Zu diesem Zeitpunkt war das Flugzeug noch nicht enteist. Das Luftverkehrsdezernat der Bezirksregierung Münster hat diesem Antrag aufgrund der besonderen Situation sofort entsprochen, gleichzeitig aber darauf hingewiesen, dass eine Landung in Dortmund nach 23:00 Uhr ausgeschlossen sei.

Unmittelbar im Anschluss an dieses Gespräch mit der Spätlandegenehmigung bis 23 Uhr, organisierte der Flughafen Dortmund bereits den Rücktransfer vom Ausweichflughafen Paderborn/Lippstadt per Bus. Hierüber ist auch die Fluggesellschaft OLT durch den Dortmunder Flughafen informiert worden.

Im Übrigen sind Spätlandungen nach 22:00 Uhr in Dortmund grundsätzlich nur für solche Maschinen vorgesehen, die dort planmäßig verkehren. Hierzu gehören die Luftfahrzeuge der Fluggesellschaft OLT nicht. Trotzdem wurde die Ausnahmegenehmigung bis 23 Uhr erteilt.

Als die deutsche Flugsicherung DFS (Langen Radar) erkannte, dass die Maschine den Flughafen Dortmund nicht rechtzeitig erreichen konnte, wies sie den Piloten an, nach Paderborn zu fliegen, wo das Flugzeug um 23:21 Uhr aufsetzte.

Die Verantwortung und das Risiko den Flughafen Dortmund noch innerhalb der erteilten Ausnahmegenehmigung zu erreichen, lag alleine bei dem Piloten der OLT-Maschine.

Laut Auskunft der Winterdienstzentrale des Landesbetriebs Straßenbau NRW, Niederlassung Hamm, herrschte am 05.12. zwischen 23.00 und 24.00 Uhr auf der BAB A 44 folgende Witterung und Fahrbahnzustand:

07.12.2010

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