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Kreis Warendorf zeigt weiter Verständnis für seine kreisangehörigen Gemeinden
Wie bereits im Jahr 2011 hat der Kreistag auch in 2012 allerdings keinen ausgeglichenen Haushalt beschlossen.
Der Kreistag ist dem Vorschlag des Landrates Dr. Olaf Gericke gefolgt und hat die Kreisumlage gesenkt, um die kreisangehörigen Kommunen im Kreis Warendorf nicht übermäßig zu belasten.
Der Haushalt 2012 sieht insoweit einen Fehlbetrag vor, der über die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgefangen werden kann.
Von daher hat die Kommunalaufsicht dem Kreis in ihrer Haushaltsverfügung 2012 mitgeteilt, dass sie dieses kommunalfreundliche Vorgehen des Kreises zwar gut nachvollziehen könne, gleichzeitig aber darum gebeten, verstärkt darauf zu achten, dass eine weitere Fehlbetragsentwicklung vermieden wird.
Seit dem 1. Januar 2012 ist der Kreis Warendorf zugelassener kommunaler Träger für die Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II (so genannte Optionskommune). Dies hat Auswirkungen auf den Kreishaushalt, dessen Haushaltsvolumen sich um etwa 30 Prozent vergrößert. Der Sozialhaushalt hat weiter an Bedeutung zugenommen. Die Übernahme dieser Bundesaufgabe erfolgt weitgehend haushaltsneutral, weil die Kosten vom Bund erstattet werden.
Der Haushalt 2012 sieht Erträge von ca. 304,635 Millionen Euro vor, denen Gesamtaufwendungen von etwa 309,638 Millionen Euro gegenüberstehen. Es verbleibt damit ein Jahresfehlbetrag von rund 5,0 Millionen Euro.
Zur Finanzierung des Gesamthaushaltes tragen auch die Erträge aus der allgemeinen Kreisumlage bei, die im Jahr 2012 etwa 103,9 Millionen Euro ausmachen werden. Die Kreisumlage ist dabei von allen 13 kreisangehörigen Städten und Gemeinden im Kreis Warendorf anteilig zu zahlen. Der Kreis nimmt dafür übergreifende Aufgaben für die Städte und Gemeinden wahr. Den Umlagesatz hat der Kreis Warendorf für das Jahr 2012 auf 36,4 Prozent festgesetzt.
In den Gesamterträgen sind auch die Schlüsselzuweisungen des Landes in Höhe von 32,1 Millionen Euro enthalten, die nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz berechnet werden.
Den Umlagesatz für die Jugendamtsumlage senkt der Kreis Warendorf um 0,5 Prozentpunkte auf 16,4 Punkte. Die Umlage wird von den Gemeinden gezahlt, die über kein eigenes Jugendamt verfügen. Auch dagegen erhebt die Bezirksregierung Münster keine Bedenken.
Nach der Prüfung durch die Bezirksregierung Münster kann der Kreis Warendorf jetzt seine Haushaltsatzung 2012 öffentlich bekannt machen.
25.01.2012

