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Sekundarschulen genehmigt
Gleich drei davon werden im Kreis Warendorf entstehen: Die Sekundarschule Ahlen beginnt zum neuen Schuljahr mit sechs Zügen in den Räumen der Städtischen Realschule. Das Anmeldeverfahren läuft dort vom 27. Februar bis zum 2. März 2012.
In Drensteinfurt soll die neue Schulform vierzügig starten und wird in den beiden miteinander verbundenen Schulgebäuden der Christ-König-Hauptschule und der Städtischen Realschule untergebracht. Das Anmeldeverfahren läuft vom 11. Februar bis zum 15. Februar.
Sechszügig soll in Sassenberg/Beelen das erste Sekundarschuljahr begonnen werden. Dabei werden vier Züge am Hauptstandort in Sassenberg und zwei Züge am Teilstandort in Beelen untergebracht. Anmeldungen sind vom 21. bis 22. Februar in Beelen und vom 23. bis zum 27. Februar in Sassenberg möglich.
Die drei Züge der Sekundarschule Gelsenkirchen werden in der Ganztagshauptschule Eppmannsweg sowie in der Realschule an der St.-Michael-Straße unterrichtet. Das Anmeldeverfahren startet dort am 20. Februar und endet am 25. Februar.
Die Sekundarschule in Herten startet ebenfalls dreizügig und belegt Platz in der Martin-Luther-Hauptschule. Eltern können ihre Kinder vom 13. Februar bis zum 17. Februar anmelden.
Die Sekundarschule in Münster-Roxel wird mit vier Zügen an den Start gehen und die Räumlichkeiten der Droste-Hauptschule sowie der Realschule Roxel nutzen. Anmeldungen sind vom 21. Februar bis zum 24. Februar möglich.
In Nottuln geht im Sommer die erste Sekundarschule in bischöflicher Trägerschaft mit vier Zügen in ihr erstes Schuljahr. Das Anmeldeverfahren läuft dort vom 13. Februar bis zum 15. Februar und vom 21. Februar bis zum 22. Februar.
Im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten werden jeweils zwei erfahrene Lehr- oder Leitungskräfte mit der vorläufigen Schulleitung beauftragt. Somit ist sichergestellt, dass Anmelde-, Aufnahme- und Lehrerversetzungsverfahren sowie die Vorbereitung des Schulbetriebs reibungslos ablaufen können. Parallel werden die neuen Leitungsstellen im Rahmen eines Beurteilungsverfahrens ausgeschrieben, um eine Besetzung zum Beginn des neuen Schuljahres im Sommer zu gewährleisten.
Regierungspräsident Prof. Dr. Reinhard Klenke überreicht im Beisein von Schulabteilungsleiter Wolfgang Weber die entsprechenden Bescheide für alle im Bezirk genehmigten Sekundarschulen an die jeweiligen kommunalen Vertreter am
Dienstag, 7. Februar 2012, 11.15 Uhr,
in der Bezirksregierung Münster,
Standort Overberghaus, Raum N 1080,
Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster.
Zu einem Fototermin von der Übergabe lade ich Sie hiermit herzlich ein.
Die Sekundarschule - Was ist das?
Die Sekundarschule wurde als neue Schulform am 20. Oktober 2011 vom Land NRW beschlossen. Sie soll langfristig dazu beitragen, ein attraktives, gerechtes, leistungsfähiges, umfassendes und wohnortnahes Schulangebot zu gewährleisten. Die Sekundarschule hat keine eigene gymnasiale Oberstufe, sondern deckt vielmehr die Jahrgänge der Sekundarstufe I (Klassen 5-10) ab. Allerdings verfügt sie über gymnasiale Standards, um sowohl auf die berufliche Ausbildung als auch auf die Hochschulreife hinzuführen. Die wichtigste Besonderheit der Sekundarschule ist das gemeinsame Lernen der Kinder bis zur sechsten Klasse. Erst danach können getrennte Bildungsgänge angeboten werden. Ab der sechsten Klasse wird fakultativ eine zweite Fremdsprache angeboten, ab der achten Klasse gibt es wie bei Gymnasien oder Gesamtschulen ein weiteres Angebot für eine zweite Fremdsprache.
Was ist für die Sekundarschule erforderlich?
In einer Klasse der Sekundarschule müssen mindestens 25 Schüler sein. Ein Jahrgang muss mindestens dreizügig sein. Das bedeutet, dass es pro Jahrgang mindestens 75 Schülerinnen und Schüler geben muss. Außerdem muss zwischen der Sekundarschule eine Kooperation mit einem Berufskolleg, einem Gymnasium oder einer Gesamtschule bestehen. So haben die Eltern der Schülerinnen und Schüler bereits bei der Anmeldung die Gewissheit, dass ihr Kind dort später auch das Abitur machen kann.
Was ist noch wissenswert?
Die Sekundarschule ist nach der Gesamtschule die zweite Schulform in NRW, die ein längeres gemeinsames Lernen der Kinder über die vierte Klasse hinaus ermöglicht.
Bei der regionalen Schulentwicklungsplanung sollen die Schulträger zusammenarbeiten und einvernehmliche Lösungen finden. Kommt es dabei zu Konflikten, übernimmt die Bezirksregierung die Rolle des Moderators.
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet auf http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Sekundarschule/index.html
02.02.2012

