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Amtliche Bekanntmachung

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Der Regionalplan des Regierungsbezirks Münster

Der Regionalplan (früher Gebietsentwicklungsplan - GEP -) legt auf der Grundlage des Gesetzes zur Landesentwicklung (Landesentwicklungsprogramm LEPro) NRW und des Landesentwicklungsplanes (LEP) NRW die regionalen Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die Entwicklung des Regierungsbezirkes und alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Planungsgebiet fest. Er wird mit der Bekanntmachung der Genehmigung Ziel der Raumordnung. Die zeichnerischen und textlichen Ziele der Raumordnung sind von den Behörden des Bundes und des Landes, den Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie von öffentlichen Planungsträgern bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu beachten.

Darüber hinaus bildet der Regionalplan die Grundlage für die erforderliche Anpassung der Bauleitpläne der Städte und Gemeinden an die Ziele der Raumordnung. In seiner Eigenschaft als Landschaftsrahmenplan und forstlicher Rahmenplan beziehen sich die Ziele des Regionalplanes auf die Verwirklichung des Naturschutzes und der Landschaftspflege.

Der Regionalplan des Regierungsbezirks Münster gliedert sich in folgende Teilabschnitte:

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Informationsleiste

Ansprechpartner/in:

Dr. Wolf, Michael

Verfahrensführung
Telefon: 0251 / 411 1795
Telefax: 0251 / 411 81795

 

Lohrengel - Goeke, Jutta

Regionalplanung für MS, ST und WAF
Telefon: 0251 / 411 1753
Telefax: 0251 / 411 81753

 

Lauer, Klaus

Regionalplanung für BOR und COE
Telefon: 0251 / 411 1800
Telefax: 0251 / 411 81800

 

Leißing, Michael

Telefon: +49 (251) 411 1804
Telefax: +49 (251) 411 81804

 

Henke, Hermann

Büroleiter
Telefon: 0251 / 411 1794
Telefax: 0251 / 411 81794