Der
Regionalplan (früher Gebietsentwicklungsplan - GEP -) legt auf der Grundlage des Gesetzes zur Landesentwicklung (Landesentwicklungsprogramm LEPro) NRW und des Landesentwicklungsplanes (LEP) NRW die regionalen Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die Entwicklung des Regierungsbezirkes und alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Planungsgebiet fest. Er wird mit der Bekanntmachung der Genehmigung Ziel der Raumordnung. Die zeichnerischen und textlichen Ziele der Raumordnung sind von den Behörden des Bundes und des Landes, den Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie von öffentlichen Planungsträgern bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu beachten.
Darüber hinaus bildet der Regionalplan die Grundlage für die erforderliche Anpassung der Bauleitpläne der Städte und Gemeinden an die Ziele der Raumordnung. In seiner Eigenschaft als Landschaftsrahmenplan und forstlicher Rahmenplan beziehen sich die Ziele des Regionalplanes auf die Verwirklichung des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Der Regionalplan des Regierungsbezirks Münster gliedert sich in folgende Teilabschnitte:
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