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Fragen und Antworten
- Wo muss ich das Elterngeld beantragen?
- Welche Unterlagen muss ich dem Antrag beifügen?
- Bis wann muss ich den Antrag stellen?
- Muss ich vor der Geburt des Kindes gearbeitet haben, um das Elterngeld zu erhalten?
- Wie lange erhalte ich das Elterngeld?
- Wie lange erhalten Alleinerziehende Elterngeld?
- Wie können die Eltern den Elterngeldanspruch untereinander aufteilen?
- Welches Einkommen wird bei der Berechnung des Elterngeldes zu Grunde gelegt?
- In welcher Höhe wird das Elterngeld gezahlt?
- Werden Geschwisterkinder bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt?
- Wie hoch ist das Elterngeld bei Mehrlingsgeburten?
- Kann ich in Teilzeit arbeiten, während ich Elterngeld bekomme?
- Kann ich nachträglich den Bezugszeitraum ändern?
Wo muss ich das Elterngeld beantragen?
Zuständig sind die Elterngeldkassen in NRW. Die Elterngeldkassen sind bei den Kreisen und kreisfreien Städten angesiedelt.
Die zuständige Elterngeldkasse in NRW finden
Welche Unterlagen muss ich dem Antrag beifügen?
Bitte schicken Sie uns mit Ihrem Antrag auf jeden Fall die Original-Geburtsurkunde Ihres Kindes ein. Sofern Sie Elterngeld aufgrund eines vor der Geburt erzielten Erwerbseinkommens beantragen möchten, fügen Sie auch Einkommensnachweise aus den 12 Monaten vor der Geburt bzw. vor dem Beginn der Mutterschutzfrist bei.
Wenn Sie Mutterschaftsgeld erhalten, benötigen wir auch einen Nachweis über die Höhe und die Dauer des Mutterschaftsgeldes und des Arbeitgeberzuschusses während des Beschäftigungsverbotes.
Wenn Sie aus einem Staat kommen, der nicht zur Europäischen Union gehört, benötigen wir außerdem eine Kopie Ihres "Aufenthaltstitels" –das heißt, Ihrer Aufenthaltserlaubnis oder Ihrer Niederlassungserlaubnis.
So können wir Ihren Antrag schneller bearbeiten.
Bis wann muss ich den Antrag stellen?
Sie müssen den Antrag spätestens drei Monate nach der Geburt des Kindes stellen, um das Elterngeld für den gesamten Zeitraum zu erhalten. Sie können das Elterngeld auch danach noch beantragen. Sie erhalten dann aber nur 3 Monate rückwirkend Elterngeld (ausschlaggebend ist dabei der Tag, an dem der Antrag eingegangen ist).
Hier ein Beispiel:
Ihr Kind wurde am 10. März 2007 geboren. Ihr Antrag auf Elterngeld geht am 15. September 2007 der Elterngeldkasse ein. Sie haben den Antrag also erst 6 Monate nach der Geburt Ihres Kindes gestellt. Sie erhalten in diesem Fall rückwirkend nur für drei Monate Elterngeld, und zwar ab dem 10. Juni 2007, obwohl Ihr Kind bereits im März geboren wurde.
Für den Zeitraum vom 10. März 2007 bis 9. Juni 2007 erhalten Sie kein Elterngeld.
Muss ich vor der Geburt des Kindes gearbeitet haben, um das Elterngeld zu erhalten?
Nein. Sie können auch dann Elterngeld erhalten, wenn Sie in den maßgeblichen 12 Monaten vor der Geburt Ihres Kindes nicht gearbeitet haben. In diesem Fall steht Ihnen bei Vorliegen der Grundvoraussetzungen ein Sockelbetrag in Höhe von 300 Euro zu.
Auch Schüler und Schülerinnen, Studierende sowie Hausfrauen und Hausmänner haben Anspruch auf Elterngeld in Höhe des Mindestbetrages.
Wie lange erhalte ich das Elterngeld?
Sie können Elterngeld in den ersten 14 Lebensmonaten Ihres Kindes in Anspruch nehmen.
Grundsätzlich kann ein Elternteil mindestens für 2 und höchstens für 12 Monate Elterngeld beziehen. Die Zeit, in der die Mutter Mutterschaftsgeld einschließlich Arbeitgeberzuschuss bezieht, wird auf die Zeit, für die der Mutter Elterngeld zusteht, angerechnet, wenn sie für die Dauer der Schutzfrist kein Elterngeld beantragt.
Voraussetzung für die Partnermonate als Bonus ist, dass auch der andere Elternteil für 2 Monate nicht mehr als durchschnittlich 30 Stunden in der Woche erwerbstätig ist. Außerdem muss sich bei einem der beiden Elternteile das Erwerbseinkommen vermindern.
Wie lange erhalten Alleinerziehende Elterngeld?
Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, erhalten alleine für die vollen 14 Monate Elterngeld. Bedingung ist, dass das Kind allein bei dem Elternteil in der Wohnung lebt, dem die elterliche Sorge oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein zusteht. Das Gleiche gilt, wenn der Elternteil eine einstweilige Anordnung erwirkt hat, mit der ihm zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht vorläufig zur alleinigen Ausübung übertragen worden ist. Bei gemeinsamer Wohnung der Eltern sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt.
Wie können die Eltern den Elterngeldanspruch untereinander aufteilen?
Bis zum 14. Lebensmonat des Kindes gibt es für jeden Monat einen Monatsbetrag, insgesamt also maximal 14. Die Eltern können die Anzahl der Monatsbeträge frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann jedoch höchstens für 12 Monate Elterngeld beziehen.
Beispiel:
- Ein Elternteil kann in den Lebensmonaten 1 bis 12 und der andere Elternteil in den Lebensmonaten 13 und 14 Elterngeld beziehen.
- Beide Eltern können in den ersten 7 Monaten Elterngeld gleichzeitig beziehen. Dann sind die Beträge für 14 Monate ebenfalls verbraucht.
Welches Einkommen wird bei der Berechnung des Elterngeldes zu Grunde gelegt?
Zu Grunde gelegt wird das errechnete durchschnittliche Nettoeinkommen aus Erwerbstätigkeit, das Sie in den maßgeblichen 12 Monaten vor der Geburt bzw. vor Beginn der Mutterschutzfrist erzielt haben. Zu den Einkünften aus Erwerbstätigkeit zählen Einkünfte aus einer nichtselbständigen Tätigkeit, aus einer selbständigen Tätigkeit, Gewerbetrieb und Land- und Forstwirtschaft.
Andere Einkünfte, wie zum Beispiel Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen bleiben unberücksichtigt. Die Einkünfte des anderen Elternteils haben auf die Höhe Ihres Elterngeldes keinen Einfluss.
Zu den Einkünften aus Erwerbstätigkeit zählt auch der Verdienst aus einer geringfügigen Beschäftigung (400 Euro, Minijob).
Einmal-, Sonderzahlungen wie z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder Jubiläumszuwendungen werden bei der Ermittlung des Durchschnittseinkommens nicht berücksichtigt.
In welcher Höhe wird das Elterngeld gezahlt?
Es gibt zwei Varianten der Zahlung von Elterngeld:
Wenn Sie in den 12 Monaten vor der Geburt des Kindes, keine Einkünfte aus Erwerbstätigkeit erzielt haben, steht ein Mindestbetrag von monatlich 300 Euro zu.
Sofern das Elterngeld aus einem vorangegangenem Erwerbseinkommen berechnet werden soll, beträgt dies in der Regel 67 % Ihres durchschnittlichen Nettoeinkommens aus dem 12 –Monatszeitraum vor der Geburt/vor der Mutterschutzfrist.
Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss, sowie beamtenrechtliche Bezüge werden auf das Elterngeld angerechnet.
Beträgt Ihr durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen in dem 12-Monatszeitraum weniger als 1.000 Euro, erhöht sich der Prozentsatz von 67 v.H. wie im nachstehenden Beispiel beschrieben:
Beispiel:
- Durchschnittl. EK vor Geburt: 400 Euro
- Differenz zu 1.000 Euro: 600 Euro
- 600 Euro : 2 x 0,1 = 30 Prozent
- 67 % + 30 % = 97 %
- zustehendes Elterngeld:
- 97 % von 400 Euro = 388 Euro
Werden Geschwisterkinder bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt?
Familien mit mehr als einem Kind können einen Geschwisterbonus erhalten.
Dieser Geschwisterbonus beträgt 10 v.H. des errechneten Elterngeldes mindestens jedoch 75 Euro im Monat. Steht nur der Mindestbetrag in Höhe von 300 Euro zu, erhöht sich dieser durch den Geschwisterbonus auf 375 Euro.
Bei zwei Kindern im Haushalt besteht der Anspruch auf den Geschwisterbonus solange, bis das ältere Geschwisterkind drei Jahre alt ist. Bei drei und mehr Kindern im Haushalt genügt es, wenn mindestens zwei Kinder das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Mit dem Ende des Monats, in dem das ältere Geschwisterkind seinen dritten bzw. sechsten Geburtstag vollendet, entfällt der Erhöhungsbetrag.
Die Altersgrenze beträgt bei behinderten Kindern (GdB mindestens 20) jeweils 14 Jahre.
Wie hoch ist das Elterngeld bei Mehrlingsgeburten?
Zusätzlich zum errechneten Elterngeld werden für jeden Mehrling 300 Euro gezahlt. Eine Erhöhung des Elterngeldes um den Geschwisterbonus kommt nicht in Betracht.
Kann ich in Teilzeit arbeiten, während ich Elterngeld bekomme?
Während Sie Elterngeld bekommen, dürfen Sie wöchentlich bis zu 30 Stunden arbeiten. Die dabei erzielten Einkünfte werden bei der Bemessung des Elterngeldes berücksichtigt.
Wie wirkt sich mein Einkommen aus Tätigkeit während des Elterngeldbezuges aus?
Ihr Einkommen aus einer Teilzeittätigkeit während des Elterngeldbezuges wird ebenso angerechnet, wie mögliche Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft.
Auch so genannte Entgeltersatzleistungen, die Sie eventuell erhalten, werden berücksichtigt (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Krankengeld).
Beispiel:
- Durchschnittliches Einkommen vor der Geburt: 2.000 Euro
- abzüglich
- voraussichtl. durchschnittl.Einkommen nach der Geburt 1.200 Euro
- Differenz: 800 Euro
- davon 67 % = zustehendes Elterngeld 536 Euro
Kann ich nachträglich den Bezugszeitraum ändern?
In dem Antrag ist anzugeben, für welche Monate Elterngeld beantragt wird. Die im Antrag getroffene Entscheidung ist grundsätzlich verbindlich, kann jedoch bis zum Ende des Bezugszeitraumes ohne Angaben von Gründen einmal geändert werden. In Fällen besonderer Härte, insbesondere bei Eintritt einer schweren Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod eines Elternteils oder eines Kinde, oder bei erheblich gefährdeter wirtschaftlicher Existenz der Eltern nach Antragsstellung ist bis zum Ende des Bezugszeitraumes einmal eine weitere Änderung zulässig.
