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Menschen mit Behinderungen
Etwa jeder 7. Mensch in Nordrhein-Westfalen lebt mit einer Behinderung – das sind insgesamt rund 2,6 Millionen Menschen.
In unserem Grundgesetz heißt es: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" (Artikel 3, Absatz 3, Satz 2).
Das bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen selbständig und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen sollen.
Aus diesem Grund können behinderte Menschen staatliche Leistungen erhalten, um die Folgen einer Behinderung zu mildern.
Staatliche Leistungen für Menschen mit Behinderungen
- Viele behinderte Menschen brauchen teure Geräte, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Für solche Mehraufwendungen können sie Hilfen erhalten.
- Schwerbehinderte Menschen haben einen speziellen Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf ihnen nur kündigen, wenn das Integrationsamt der Kündigung zugestimmt hat. Beträgt der Grad der Behinderung 30 oder 40, gilt der besondere Kündigungsschutz auch dann, wenn die Person auf Antrag durch die Agentur für Arbeit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt wurde.Gesetzliche Grundlage:§ 68 Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX)
- Schwerbehinderte Menschen, die einer Arbeit nachgehen, erhalten zusätzlich zum normalen Urlaub jedes Jahr eine Arbeitswoche zusätzlichen Urlaub.
- Schwerbehinderte Menschen können früher in Altersrente gehen.
- Behinderte Menschen zahlen unter bestimmten Voraussetzungen weniger Steuern.
- Schwerbehinderte Menschen erhalten einen Schwerbehinderten-Ausweis, mit dem sie nachweisen können, dass sie Anspruch auf bestimmte Leistungen haben.
- Bei bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden so genannte Merkzeichen im Schwerbehinderten-Ausweis eingetragen. Diese Merkzeichen berechtigen zu besonderen Hilfen, um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen.
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