Schnellzugriff:

Amtliche Bekanntmachung

Sie sind hier:

 

Menschen mit Behinderungen

Etwa jeder 7. Mensch in Nordrhein-Westfalen lebt mit einer Behinderung – das sind insgesamt rund 2,6 Millionen Menschen.

In unserem Grundgesetz heißt es: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" (Artikel 3, Absatz 3, Satz 2).

Das bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen selbständig und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen sollen.

Aus diesem Grund können behinderte Menschen staatliche Leistungen erhalten, um die Folgen einer Behinderung zu mildern.

Staatliche Leistungen für Menschen mit Behinderungen

Bitte wählen Sie aus:

Informationsleiste

Ansprechpartner/in:

Info

Partnerprojekte

Logo nrwdirekt.de