Amtliche Bekanntmachung

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Leistungen

Zu den wichtigsten Aufgaben der Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen gehört es, Anträge von Bürgerinnen und Bürgern zu bearbeiten, die als schwerbehindert festgestellt werden möchten.

In diesem Verfahren wird auch der Grad der Behinderung (GdB) festgestellt.

Wenn eine Behinderung festgestellt wird, können Betroffene bestimmte Leistungen und Hilfen erhalten, wie zum Beispiel Freifahrt (Bus und Bahn), Parkerleichterungen oder reduzierte Steuersätze (sogenannte Nachteilsausgleiche).

Diese Entscheidungen stützen sich auf das Neunte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX).

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