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Fragen und Antworten

Ich bin Mitglied einer privaten Krankenkasse. An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an eine gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl am Ort Ihres Wohnsitzes oder "gewöhnlichen Aufenthaltes" (zum Beispiel AOK, BEK, DAK). Sie kann Ihnen eine schriftliche Zusage über die Kostenübernahme ausstellen ("Kostenübernahmebescheinigung").

Ich halte mich beruflich in Berlin auf, habe aber meinen ersten Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen. Wonach richtet sich die Höhe der Kosten für den Schwangerschaftsabbruch?

Die Höhe der Kosten richtet sich danach, welche Kosten die gesetzliche Krankenkasse bei einem nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch für Leistungen nach dem Gesetz zahlt. Maßgeblich sind die Sätze, die in dem Bundesland gelten, in dem der Schwangerschaftsabbruch durchgeführt wird.

Ich habe der Ärztin/dem Arzt eine Kostenübernahmebescheinigung vorgelegt. Kann er/sie eine Privatrechnung erstellen?

Ärzte und Einrichtungen haben nur Anspruch auf die Vergütung, welche die gesetzliche Krankenkasse bei einem nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch zahlt.

Bevor man sich für einen Arzt/eine Ärztin oder eine Einrichtung entscheidet, sollte man daher klären, ob dort die Vergütung akzeptiert wird, die von den gesetzlichen Krankenkassen für den Schwangerschaftsabbruch vorgesehen ist.

Ist der Arzt/die Ärztin oder die Einrichtung mit dieser Vergütung nicht einverstanden, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse weder die Kosten noch erstattet sie die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch.

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