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Sozial- und Familienleistungen
Neue Zuständigkeiten für die Aufgaben der ehemaligen Versorgungsverwaltung
Ab dem 1. Januar 2008 sind die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen für Aufgaben des Schwerbehindertenrechts zuständig. Die Kommunen sind nun auch Ansprechpartner für Fragen rund um das Elterngeld. Die beiden Landschaftsverbände kümmern sich um die Kriegsopferversorgung, die Kriegsopferfürsorge und das soziale Entschädigungsrecht. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist für die Versorgung von Bergleuten zuständig. Die Arbeitsmarktprogramme gehen auf die Bezirksregierungen über. Die Bezirksregierung Düsseldorf ist Ansprechpartnerin für die Sozialpolitische Förderung, insbesondere für den Demenz Service. Die Erstattung der Kosten bei Schwangerschaftsabbrüchen übernimmt die Bezirksregierung Münster.
Die dafür bisher zuständigen Versorgungsämter wurden aufgelöst. Die dort Beschäftigten sind mit ihren bisherigen Aufgaben zu den neuen Aufgabenträgern gewechselt.
Informationen und Hinweise
Schwerbehindertenrecht - Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte
Die Kreise und kreisfreien Städte sind erste Ansprechpartner, wenn es darum geht, Behinderten eine selbständige und gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Dort erhalten schwerbehinderte Menschen beispielsweise einen speziellen Ausweis, mit dem sie nachweisen können, dass sie Anspruch auf bestimmte Leistungen haben. Und auch für die Bezahlung teurer Geräte, die viele Behinderte im Alltag benötigen, kann dort Unterstützung beantragt werden.
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Elterngeld - Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte
Familien sind der Kern unserer Gesellschaft. Sie sind der Ort, an dem Kinder ihre wesentliche Prägung für ihr gesamtes Leben erfahren. Familien sichern durch die Erziehung von Kindern und die Betreuung alter Menschen den Fortbestand der Gesellschaft. Eine wesentliche Aufgabe der Familienpolitik ist es, die wirtschaftliche Situation der Familien zu verbessern. Dazu dient unter anderem Elterngeld. Detaillierte Auskünfte dazu geben die Kreise und kreisfreien Städte.
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Weitere Informationen zum Elterngeld
Soziale Entschädigung - Aufgabe der Landschaftsverbände
Wer einen körperlichen oder psychischen Schaden erleidet, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, hat ein Recht auf Erhalt und Wiederherstellung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie auf eine angemessene wirtschaftliche Versorgung. Gesetzliche Hilfen sind vorgesehen für Opfer von Gewalt, Kriegsopfer, Wehr- und Zivildienstgeschädigte, Impfgeschädigte sowie Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR. Ansprechpartner für weitere Auskünfte sind die beiden Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen.
Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster
Landschaftsverband Rheinland in Köln
Versorgung von Bergleuten - Aufgabe des Landschaftsverbandes Westfalen -Lippe
Das Gesetz über einen Bergmannsversorgungsschein im Land Nordrhein-Westfalen regelt, in welcher Weise die soziale Fürsorge des Landes die knappschaftliche Sozialversicherung ergänzt. Zuständig für die Durchführung des Gesetzes ist die Zentralstelle für den Bergmannsversorgungsschein beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Die Zentralstelle entscheidet, ob jemandem ein Bergmannsversorgungsschein (BVS) zuerkannt wird.
Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster
Arbeitsmarktprogramme - Aufgabe der Bezirksregierungen
Um die Landesarbeitspolitik systematisch umzusetzen, hat das Land Nordrhein-Westfalen Förderprogramme entwickelt. Durch gezielte Förderung von geeigneten Programmen und Initiativen unterstützt das Land beispielsweise Menschen, die bei der Suche nach einem Arbeitsplatz auf besondere Schwierigkeiten stoßen. Wichtige Grundlage für die Aktivitäten des Landes ist die Kofinanzierung durch den Europäischen Sozialfonds (ESF). Zuständig für die Durchführung der Arbeitsmarktprogramme sind die Bezirksregierungen in NRW.
Informationen zum Bildungsscheck
Informationen rund um Arbeitsmarktprogramme
Sozialpolitische Förderung mit Demenz-Service - Aufgabe der Bezirksregierung Düsseldorf
Die Bezeichnung "Sozialpolitische Förderprogramme" steht für verschiedene Förderansätze des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) sowie des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration (MGFFI). Es handelt sich dabei um Modellvorhaben, die als Projekte gefördert werden. Zu dem wichtigsten Projekten gehört die Landesinitiative Demenz-Service. Für diese Aufgabe ist die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig.
Kostenerstattung bei Schwangerschaftsabbrüchen - Aufgabe der Bezirksregierung Münster
In besonderen Fällen erstattet die Bezirksregierung Münster an gesetzliche Krankenkassen die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs. Gegenüber betroffenen Frauen werden direkt keine Leistungen erbracht.
Weitere Informationen zu Schwangeren- und Familienhilfe
Weitere Informationen:
- Fachaufsicht für folgende Bereiche:
Weitere Aufgaben:
- 28.3: Schülerwettbewerb"Begegnung mit Osteuropa"
