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Reguläre Erzieherinnen-/ Erzieherausbildung
Die Ausbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher findet an einer Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik statt. Im Regierungsbezirk Münster gibt es zur Zeit ca. 20 öffentliche und private Schulen, die eine Ausbildung ermöglichen.
Aufnahmevoraussetzungen:
- Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) und der Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung ( z.B. Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/staatlich geprüfter Kinderpfleger“, „ Staatlich geprüftere Sozialhelferin/staatlich geprüfter Sozialhelfer“, „Staatlich geprüfte Heilerziehungshelferin/staatlich geprüfter Heilerziehungshelfer“)
oder
- Abschluss der Höheren Berufsfachschule des Sozialwesens (mit Nachweis des Bestehens der Prüfung über den Erwerb erweiteter beruflicher Kenntnisse )
oder
- Abschluss der Fachoberschule des Sozialwesens
oder
- Einzelfallregelungen für Hochschulzugangsberechtigte (Neben der Hochschulzugangsberechtigung sind berufliche Tätigkeiten nachzuweisen, die den erfolgreichen Besuch eines Fachschulbildungsganges erwarten lassen. Z.B. : Ableisten eines sozialen Jahres, eines einschlägigen Ersatzdienstes, Zivildienstes oder Praktikums
- Nachweis der persönlichen Eignung (Führungszeugnis)
Bildungsziel:
- Abschluss als "Staatlich anerkannte Erzieherin/staatlich anerkannter Erzieher"
- Bundesweit anerkannte Fachhochschulreife ( Bei der Wahl entsprechender Fächer und dem Bestehen der FHR-Prüfung)
Dauer der Ausbildung
- 3 Jahre:
- 2 Jahre überwiegend fachtheoretisch
- 1 Jahr überwiegend fachpraktisch ( Berufspraktikum)
- Bei der Ausbildung in Teilzeitform dauert der überwiegend fachtheoretische Unterricht mindestens 3 Jahre

