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Sonstige Formen
Das Ausbildungskonzept „Verkürzte integrierte Erzieherausbildung unter verstärkter Einbeziehung der vorhandenen Praxiserfahrungen“ richtet sich an Ergänzungskräfte mit einschlägiger Ausbildung, die durch eine mehrjährige Berufstätigkeit in anerkannten sozialpädagogischen Einrichtungen ein hohes Maß an Vorerfahrungen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen erworben haben und diese in die neue Ausbildung einbringen können. Die Ausbildung wird berufsbegleitend durchgeführt; dadurch ergibt sich die Möglichkeit, die Berufspraxis als integrativen Teil der Gesamtausbildung zu nutzen.
Teilnehmende Fachschulen
Die teilnehmenden Schulen im Regierungsbezirk Münster finden Sie unter dem Link.
Beginn und Ende der Qualifizierungsmaßnahme
- Beginn der Qualifizierungsmaßnahme: 01.02.2009
- Beginn der Maßnahmedurchgänge: zum Schuljahreshalbjahr oder Schuljahresbeginn
- Beginn des letzten Maßnahmedurchgangs: zum Ende des Schuljahres 2010/2011
- Ende der Qualifizierungsmaßnahme: abhängig vom Organisationsmodell
Eingangsvoraussetzungen
Berufstätigkeit:
- Einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren (Vollzeit; bei Teilzeittätigkeit verlängert sich die geforderte Berufstätigkeit entsprechend)
- Arbeitsvertrag in anerkannter sozialpädagogischer Einrichtung während der Ausbildung im Umfang von mindestens der Hälfte der tariflichen Wochenarbeitszeit. Dies ist vom Bewerber durch einen entsprechenden Arbeitsvertrag mit dem Träger nachzuweisen. Ein befristeter Arbeitsvertrag muss mindestens über die Laufzeit des Bildungsganges abgeschlossen sein.
Berufsabschluss:
- Staatlich geprüfte Kinderpflegerin / Staatlich geprüfter Kinderpfleger oder Staatlich geprüfte Sozialhelferin / Staatlich geprüfter Sozialhelfer oder eine berufliche Qualifikation im Sinne des § 28 APO-BK, Anlage E.
- Ergänzungskräfte, die nicht über einen der oben genannten Berufsabschlüsse verfügen, müssen vor Eintritt in die Maßnahme den Berufsabschluss der Staatlich geprüften Kinderpflegerin / Staatlich geprüfter Kinderpfleger durch eine Externenprüfung erwerben.
Allgemeinbildung:
- mindestens Hauptschulabschluss
Ausbildungsziel
- Die Abschlussprüfung vermittelt den Berufsabschluss als „Staatlich anerkannte Erzieherin“ / „Staatlich anerkannter Erzieher“. Mit Bestehen der Abschlussprüfung wird der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) erworben. Der Erwerb der Fachhochschulreife ist nicht möglich.
Ausbildungsdauer
- Die Ausbildungsdauer differiert, abhängig vom gewählten Organisationsmodell (2 1/2 oder 3 Jahre). In jedem Fall endet die Ausbildung zum Ende eines Schuljahres. Die nachgewiesene Berufserfahrung führt zu einer Verkürzung des Berufspraktikums auf 600 Unterrichtsstunden. Das Berufspraktikum ist integraler Bestandteil der Ausbildung.

