Sie sind hier:
Weiterbildungsstätten für Pflegeberufe
Strukturinformationen |
|
| Bezeichnung des Verfahrens | Weiterbildungsstätte/Weiterbildung für Pflegeberufe - Zulassung der Weiterbildungsstätte durch staatliche Anerkennung |
| Grundinformationen zum Verfahren | Die Weiterbildungen für Pflegepersonal mit entsprechend abgeschlossener Ausbildung dürfen in Nordrhein-Westfalen nur an staatlich anerkannten Weiterbildungsstätten für Pflegeberufe durchgeführt werden. |
| zuständige Stelle für das Verfahren | Bezirksregierung Münster Dezernat 24 Domplatz 1-3 48143 Münster Tel.:++49 251 411-0 E-Mail: poststelle@brms.nrw.de |
| vom Dienstleister zu erfüllende Voraussetzungen (Informationen zu gesetzl. Vorgaben) | Als Anbieter von Weiterbildungen für Pflegeberufe müssen Sie bestimmte Mindeststandards erfüllen, um als Weiterbildungsstätten anerkannt werden zu können. Dazu gehören: Weiterbildung in modularer Form nach vorgegebenen Modulen (Curriculum), Anbindung an ein Krankenhaus, bestimmte Anzahl und Qualifikation der Leitung und der Lehrkräfte, gesicherte praktische Weiterbildungsplätze gemäß Curriculum mit nachgewiesener Praxisanleitung, Räume, Einrichtung/Möblierung, Handbibliothek, Internetzugang und sonstige erforderliche Unterrichtsmittel. |
| erforderliche Unterlagen |
Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf staatliche Anerkennung als Weiterbildungsstätte für Pflegeberufe anhand des Vordrucks "Erhebungsbogen". In dem Erhebungsbogen sind die Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, als Hilfestellung noch einmal genau aufgeführt.
|
| anfallende Gebühren | 700 € |
| Bearbeitungsdauer / Fristenregelungen | Über den Antrag auf Anerkennung entscheidet die Bezirksregierung Münster kurzfristig, spätestens drei Monate nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen. |
| weitere Hinweise | Weiterbildungen für Pflegepersonal gibt es in den Bereichen "Intensivpflege und Anästhesie", "Operationsdienst", "Psychiatrische Pflege" und "Krankenhaushygiene" |
| weiterführende Informationen (z.B. Rechtsgrundlagen) | |

