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Ergänzungsschule - Anerkennung

Strukturinformationen

Bezeichnung des Verfahrens Ergänzungsschule - Anerkennung
Grundinformationen zum Verfahren Die Erteilung der Eigenschaft als anerkannte Ergänzungsschule erfolgt auf Anzeige bzw. Antrag durch den Schulträger. Nur anerkannte Ergänzungsschulen haben das Recht, nach einer staatlich genehmigten Ordnung Prüfungen abzunehmen. Sie müssen für die Anerkennung zumindest das Bildungsziel der Hauptschule erfüllen.
zuständige Stelle für das Verfahren Bezirksregierung Münster
Dezernat 48
Nebengebäude N
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147 Münster
Tel.: ++49 251 411-0
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de
vom Dienstleister zu erfüllende Voraussetzungen (Informationen zu gesetzl. Vorgaben) Träger, Leiterinnen und Leiter sowie Lehrerinnen und Lehrer von Ergänzungsschulen müssen die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit besitzen und die Gewähr dafür bieten, dass Unterricht und Erziehung und die dabei verwendeten Lehr- und Lernmittel nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstoßen. (§ 116 Abs. 3 Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen)
erforderliche Unterlagen Der Anzeige der geplanten Ergänzungsschule sind folgende Unterlagen beizufügen:
  1. ein Nachweis / Nachweise über die Beantragung des Führungszeugnisses / von Führungszeugnissen für die Schulträgerin / den Schulträger (bei Personenvereinigungen oder juristischen Personen für jede vertretungsberechtigte Person), bzw.das/die Führungszeugnis/se, ggfs. Vereinssatzung und Auszug aus dem Vereinsregister/Gesellschaftsvertrag und Auszug aus dem Handelsregister o.ä.
  2. ein Nachweis über die Beantragung des Führungszeugnisses für die Schulleiterin / den Schulleiter, bzw. das/die Führungszeugnis/se
  3. eine Aufstellung der vorgesehenen Lehrkräfte, jeweils mit Angabe der beruflichen Qualifikation und der Zuordnung zu den Fächern der Stundentafel, Benennung der Schulleitung
  4. ein Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnisses für jede Lehrkraft, bzw. das Führungszeugnis jeder Lehrkraft,
  5. der Lehrplan einschließlich der Curricula und der Stundentafel,
  6. eine Aufstellung, differenziert nach Nutzungszweck, Lage innerhalb des Gebäudes und Größe, über alle für die Ergänzungsschule vorgesehenen Räume sowie eine Skizze der Räume oder Baupläne
  7. eine Aufstellung über die Schulmöbel, die technische Ausstattung sowie die ggf. weitere Ausstattung der Unterrichtsräume
  8. Name/Bezeichnung der Ergänzungsschule
anfallende Gebühren je nach Verwaltungsaufwand zwischen 50 bis 1000 Euro
Bearbeitungsdauer / Fristenregelungen Die Ergänzungsschule ist 3 Monate vor Aufnahme des Unterrichts anzuzeigen. Sie benötigen dafür keinen Vorduck, bei Bedarf stehen jedoch Formulare zum Download (Link) zur Verfügung.

Die Anerkennung gilt als erteilt, wenn die Bezirksregierung Münster nicht innerhalb von drei Monaten nach Vorlage der vollständigen Unterlagen entschieden hat.

weitere Hinweise
weiterführende Informationen (z.B. Rechtsgrundlagen) Rechtsgrundlage:
§§ 6, 116 und 118 Abs. 2 Schulgesetz NRW
Art. 7 Abs. 4 und 5 Grundgesetz
Art. 8 Abs. 4 Landesverfassung NRW

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