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Sachverständiger nach der Deponieverordnung für Deponien der Klasse 2 und 3 - Beauftragung durch die Bezirksregierung
Strukturinformationen |
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| Bezeichnung des Verfahrens | Sachverständiger nach der Deponieverordnung für Deponien der Klasse 2 und 3 - Beauftragung durch die Bezirksregierung |
| Grundinformationen zum Verfahren |
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| zuständige Stelle für das Verfahren | Bezirksregierung Münster Dezernat 52 Nevinghoff 22 48147 Münster Tel.: ++49 251 411-0 E-Mail: poststelle@brms.nrw.de |
| vom Dienstleister zu erfüllende Voraussetzungen (Informationen zu gesetzl. Vorgaben) | Fachkunde, Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit, gerätetechnische Ausstattung, ausreichendes fach- und sachkundiges Personal, Anwendung der Grundsätze des Qualitätsmanagements Kapitel E 5-1 der GDA-Empfehlungen des Arbeitskreises 6.1 |
| erforderliche Unterlagen |
zu 1. Antragsunterlagen
zu 2. Genehmigungsunterlagen, vorhandene Gutachten, Analysen,… zu 3. Antragsunterlagen, Genehmigsunterlagen, Gutachten, Analysen, etc. |
| anfallende Gebühren |
200 € bis 5.000 €; Für die Fremdüberwachung beträgt die Gebühr 250 € bis 2500 € für die Zustimmung zur Beauftragung |
| Bearbeitungsdauer / Fristenregelungen | derzeit keine Regelung |
| weitere Hinweise | |
| weiterführende Informationen (z.B. Rechtsgrundlagen) | |

