Energiewende

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Energiewende in der Region

Temperatur

Geothermie

Geothermie bezeichnet die Technik, die unterhalb der Erdoberfläche gespeicherte Wärme nutzbar zu machen: Erdwärme Die Erdwärme steht ganzjährig, wetterunabhängig und verlässlich zur Verfügung. Sie zählt daher zu den grundlastfähigen erneuerbaren Energien. Man unterscheidet die oberflächennahe Geothermie (bis ca. 400 m Tiefe) zum Beheizen kleinerer Gebäudekomplexe und die Tiefengeothermie (ab ca. 400 m Tiefe), deren höhere Temperaturen auch die Stromerzeugung und das Heizen ganzer Stadtteile über ein Wärmenetz ermöglicht.

Insbesondere die Tiefengeothermie ist im Bezirk Münster ein aktuelles Thema. Der Geologische Dienst NRW hat von Ende 2021 bis 2022 im Pilotprojekt „Seismik Münsterland“ im zentralen Münsterland mit Schallwellen ein 2D-Profil des Untergrundes bis 6.000 m erstellt. Die Studie konnte für Tiefengeothermie geeignete geologische Strukturen finden und dient als Grundlage für die weitere Erkundung durch die Kommunen und Versorgungsbetriebe.

Am 17.01.2023 kamen Kommunen und Stadtwerke beim Workshop "Wärme aus Tiefengeothermie für das Münsterland" in den Räumen der Bezirksregierung Münster zusammen, um auf Einladung des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE), NRW.Energy4Climate und des Geologischen Diensts NRW die Ergebnisse der Studie "Seismik Münsterland" zu diskutieren. Bohrungen in mehrere Kilometer Tiefe sind großindustrielle Projekte und bergen auch wirtschaftliche Risiken. Daher kann eine interkommunale Kooperation in diesem Bereich sinnvoll sein, um die günstige Wärmeenergie auch über Kommunalgrenzen hinweg verfügbar zu machen

Was kann die Bezirksregierung Münster bewegen?

Die Bezirksregierung Münster hat hier keine direkte Zuständigkeit, versteht sich aber als Moderatorin und Ansprechpartnerin für die gesamte Region. Sollten es sich zeigen, dass die Bohrungen der Tiefengeothermie Auswirkungen auf die Nutzungen und Funktionen an der Oberfläche haben, wird dies mit den Zielen der Raumordnung (Dezernat 32) mit den Belangen von Natur-und Artenschutz (Dezernat 51) und der Wasserwirtschaft (Dezernat 54) abzustimmen sein.

Fördermöglichkeiten Energiewende

Umfangreiche Informationen finden Sie bei der in Nordrhein-Westfalen für  Förderungen im Bereich der Energiewende zentral zuständigen Bezirksregierung Arnsberg:

Für Kommunen finden Sie Informationen auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie die nachfolgend hinterlegte Übersicht:

Zusätzliche Informationen

Ralf Weidmann und Dr. Christel Wies

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