Energiewende

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Energiewende in der Region

Windräder

Windenergie

Für den Klimaschutz und die Energiewende ist der weitere Ausbau der Windenergie unabdingbar. In Nordrhein-Westfalen sollen deshalb bis zum Jahr 2027 weitere 1000 Windenergieanlagen errichtet werden.

Zur Beschleunigung des Windenergieausbaus wurden seit dem vergangenen Jahr zahlreiche gesetzliche Neuregelungen geschaffen. Diese dienen vor allem zwei Zielen:

Erstens sollen mit der Einführung eines neuen vereinfachten Rechtssystems zur Steuerung der Windenergienutzung zukünftig der Windenergie an Land ausreichend geeignete Flächen zur Verfügung gestellt werden.

Zweitens müssen Windenergieanlagen an diesen Stellen schnellstmöglich genehmigt werden, damit sie auch tatsächlich gebaut und in Betrieb genommen werden können.

Der Bund hat deshalb mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) erstmals feste Vorgaben dafür geschaffen, welcher Anteil der Landesfläche der Windenergie zur Verfügung gestellt werden muss. In Nordrhein-Westfalen beträgt dieser sogenannte Flächenbeitragswert 1,8 Prozent der Landesfläche, der bis zum Jahr 2032 erreicht werden muss. Zusätzlich wurden Beschleunigungsmechanismen für das Repowering von bestehenden Windenergieanlagen oder für neue Anlagen in bereits bestehenden Windvorranggebieten darin integriert. Daneben hat der Bund Änderungen unter anderem im Baugesetzbuch (BauGB), im Raumordnungsgesetz (ROG) und im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vorgenommen, um den Windenergieausbau zu erleichtern.

In Nordrhein-Westfalen sind für die Erreichung des Flächenbeitragswertes die regionalen Planungsträger verantwortlich. Im Dezember 2022 hat der Regionalrat Münster einen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Regionalplans Münsterland gefasst. In dem nun zu erarbeitenden neuen Regionalplan werden Windvorranggebiete ausgewiesen, mit denen das Münsterland den vorgeschriebenen Flächenbeitragswert von 2,13 % erreichen soll. Vor allem in diesen Windvorranggebieten sollen neue Windenergieanlagen entstehen. Daneben haben Kommunen weiterhin die Möglichkeit, Bauleitplanung zugunsten der Windkraft zu betreiben.

Die Bereitstellung von Windkraft als Beitrag zu einer unabhängigen und nachhaltigen Energieerzeugung hat durch den Angriffskrieg der Russischen Föderation auf die Ukraine nochmals an Bedeutung gewonnen. Trotzdem bleibt die Umsetzung vor Ort häufig nicht konfliktfrei.

Bei der Bezirksregierung Münster beschäftigen sich mehrere Dezernate mit der Frage, wo und wie Windenergieanlagen gebaut und betrieben werden dürfen. Das ist notwendig, da die Herausforderungen beim Windkraftausbau zahlreich und unterschiedlicher Natur sind: Dazu gehören beispielsweise die Frage nach der städtebaulichen Entwicklung, Nutzungskonflikte zwischen benachbarten Flächen, Ausbau eines leistungsfähigen Leitungsnetzes, Lärm und Schattenwurf durch die Anlage sowie Auswirkungen auf das Landschaftsbild und verschiedene Tierarten. Unter Beachtung der regionalen Strukturen des Regierungsbezirks stellt sich die Bezirksregierung Münster diesen Herausforderungen – wie zum Beispiel in der Regionalplanung, der Genehmigung von Bauleitplänen, dem Naturschutz, der Anlagengenehmigung und der Wirtschaftsförderung. Die Bezirksregierung erfüllt dabei nicht nur ihren verwaltungsrechtlichen Auftrag, sondern versteht sich auch als Beraterin, Moderatorin und Ansprechpartnerin für die gesamte Region.

Das Dezernat 32 schafft die regionalplanerische Grundlage für die Nutzungsmöglichkeiten der Flächen im Münsterland. Für die Emscher-Lippe-Region wird dies vom RVR durchgeführt. Dabei werden die betroffenen Kommunen im Regelfall bereits im Vorfeld einer Regionalplanänderung informiert und eingebunden. Nach dieser Einbindung werden alle eingegangenen Anregungen und Bedenken zu der Planänderung ausgewertet und erörtert.

Weitere aktuelle Informationen zum Verfahren zur Anpassung des Regionalplans Münsterland erhalten sie in unserer StoryMap:

Zu planungsrechtlichen und verfahrensrechtlichen Fragestellungen im Umgang mit der Aufstellung, Aufhebung oder Fortschreibung von Windenergiesteuerungsplanungen berät das Dezernat 35 die Kommunen.

Seit Mai 2023 berät die im Dezernat 53 „Immissionsschutz“ angesiedelte Regional-Initiative Wind die Kreise und kreisfreien Städte bei den Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen. Die Regional-Initiative Wind wird die Zulassungsbehörden dabei unterstützen, die häufig langwierigen Verfahren zu optimieren und zu beschleunigen. Für die Antragstellenden bleiben die Kreise und kreisfreien Städte als untere Immissionsschutzbehörden die ersten Anlaufstellen.

Weitere Informationen und Ansprechpartner:innen zur Regional-Initiative Wind erhalten Sie hier:

Fördermöglichkeiten Energiewende

Umfangreiche Informationen finden Sie bei der in Nordrhein-Westfalen für  Förderungen im Bereich der Energiewende zentral zuständigen Bezirksregierung Arnsberg:

Für Kommunen finden Sie Informationen auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie die nachfolgend hinterlegte Übersicht:

Ansprechpartner:innen

Zusätzliche Informationen

Ralf Weidmann und Dr. Christel Wies

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