Förderung

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Digitalisierung an Schulen


Digitale Ausstattungsoffensive

Richtlinie über die Förderung von Endgeräten für Schulen in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Digitalen Ausstattungsoffensive für Schulen in NRW. Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt Zuwendungen für die digitale Bildungsinfrastruktur durch eine digitale Ausstattung von Förderschulen und Schulen an sozial benachteiligten Standorten in Nordrhein-Westfalen.

Wer wird gefördert?

Bestimmte öffentliche Schulträger und Ersatzschulträger von Förderschulen und allgemeinbildenden Schulen an sozial benachteiligten Standorten gemäß Anlage 1.

Was wird gefördert?

Die Beschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones) für Schülerinnen und Schüler einschließlich der Ausgaben für die Inbetriebnahme und des für den Einsatz erforderlichen Zubehörs, um diese den Schülerinnen und Schülern unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

Sachausgaben für die Wartung, den Support und den Betrieb der zu beschaffenden mobilen Endgeräte sowie Personalausgaben sind nicht förderfähig.

Weitere Voraussetzungen?

  • Ausnahmsweise steht der Förderung von Vorhaben nichts entgegen, die bereits seit dem 18.03.2021 begonnen worden sind.
  • Anträge auf die Gewährung von Zuwendungen sind bis zum 30. Juni 2022 bei der Geschäftsstelle Gigabit.NRW unter Verwendung des Antragsformulars zu stellen.
  • Die Auszahlung der bewilligten Fördermittel erfolgt nach Leistung der Ausgaben durch den Zuwendungsempfänger (Erstattungsprinzip) auf Grundlage des Mittelabrufes unter Verwendung des Mittelabrufformulars.

Alle benötigten Dokumente stehen auf dieser Seite zum Download bereit.

Wie hoch ist die Förderung?

Den Zuwendungsempfängern können Zuwendungen als Schulträgerbudget für die Ausstattung von Schulen an sozial benachteiligten Standorten bis zur Höhe gemäß Anlage 1 als Höchstbetrag bewilligt werden.

Förderfähig sind Sachausgaben für die Beschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten für Schülerinnen und Schülern (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones) einschließlich der Inbetriebnahme sowie für den Einsatz des erforderlichen Zubehörs bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von 500 Euro je mobilem Endgerät (einschließlich Nebenausgaben).

Eine Doppelförderung sowie eine Förderung, die zu einer Ausstattung von über 100 Prozent führt (Überförderung), sind unzulässig.

Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich,

  • dass die personalisierten und technisch schulgebundenen mobilen Endgeräte ausgeliehen werden können und in die schulische Infrastruktur integriert werden und für die sofortige Verwendung zur Verfügung stehen, sowie
  • zu einer zentralen Geräteverwaltung. Dazu können bestehende Strukturen genutzt werden.
  • zur Sicherstellung der Zustimmung der Nutzer zu den Nutzungsbedingungen, und
  • in geeigneter Form auf die Förderung durch das Land aus dem DigitalPakt Schule hinzuweisen (z.B. Aufkleber auf den beschafften mobilen Endgeräten).

Dokumente und Links

Technischer Hinweis zur digitalen Signatur des Antrags: Webformulare unterstützen keine digitalen Signaturen. Wenn Sie den Antrag digital unterzeichnen möchten, müssen Sie den Antragsvordruck vor dem Ausfüllen auf Ihrem Computer speichern. Klicken Sie bitte mit der rechten Maustaste auf den Antrags-Link und wählen „Ziel (oder Link) speichern unter“. Der gespeicherte Vordruck kann nun direkt mit einem entsprechenden Programm aufgerufen, ausgefüllt und signiert werden. Wir bitten um Zusendung an: gigabit@brms.nrw.de.

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