Förderung

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Förderprogramme von A – Z


Musikförderung

Das Land NRW fördert herausragende Einrichtungen des Musiklebens, die von landesweiter Bedeutung sind. Dazu gehören freie Ensembles, Chöre und Orchester sowie Institutionen. Ziel ist neben einer profilierten Förderung von Spitzenleistungen auch der Erhalt und die Weiterentwicklung einer vielfältigen Musiklandschaft im Sinne einer kulturellen Infrastruktur. Außerdem werden Musikfeste gefördert, mit dem Ziel, landesweit und international ausstrahlende Musikfeste auszubauen, die der Profilierung Nordrhein-Westfalens dienen.

Was wird gefördert?

  • Projektförderung Musik: beantragt werden können beispielsweise Konzertreihen mit Modellcharakter, Musikprojekte zur Unterstützung der interkulturellen Vielfalt, Musikfeste, Musikveranstaltungen sowie besondere Schwerpunktveranstaltungen innerhalb eines Musikfestes
  • Ensembleförderung Musik: mit diesem Programm sollen bewährten, professionellen freien Ensembles und Orchestern Freiräume für ihre künstlerische Entwicklung geschaffen werden. Die Fördergrundsätze sind finden Sie hier:
    mkw.nrw Fördergrundsätze
  • Betriebskostenzuschüsse für kommunale Orchester
  • Institutionelle Förderung der Landesorchester

Wer wird gefördert?

  • freie Orchester und Ensembles
  • kommunale Orchester
  • Landesorchester
  • für Musikfeste: Gemeinden und Gemeindeverbände, natürliche Personen, juristische Personen des privaten Rechts (z. B. Vereine)

Wie wird gefördert?

  • Projektförderung für freie Ensembles und Orchester (in der Regel einjährig)
  • „Ensembleförderung Musik“ für freie Ensembles und Orchester. Die Ensembleförderung wird in der Regel ab dem 1. September des Antragsjahres gewährt und für bis zu drei Jahre (36 Monate) bewilligt.
  • Kommunale Orchester werden über jährliche Betriebskostenzuschüsse gefördert.
  • Die Landesorchester erhalten jährliche institutionelle Förderungen.

Antragstellung und Fristen

  • Projektförderung: Antragsfrist ist der 31.10. jeden Jahres für Förderanträge für das Folgejahr (auch mehrjährige Anträge sind grundsätzlich möglich).
  • Ensembleförderung Musik: Der Antrag muss bis zum 28. Februar des laufenden Jahres gestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Fristen Ausschlussfristen sind und die Anträge zu diesem Zeitpunkt vollständig und unterschrieben vorliegen müssen. Anträge sind digital über das Portal Kulturweb zu stellen: KULTUR.web Online-Antragsverfahren Login (nrw.de)

Rechtsvorschriften und Formulare

Für die Verwendung von Kulturfördermitteln des Landes NRW gelten entsprechende Rechtsvorschriften. Die wichtigsten Dokumente (u.a. die allgemeinen Nebenbestimmungen, die bereits ab dem Zeitpunkt des vorzeitigen Maßnahmenbeginns gelten) finden Sie unten.

Außerdem gehört zu jeder Förderung auch die Abrechnung in einem Verwendungsnachweis am Ende der geförderten Maßnahme (bei mehrjährigen Fördermaßnahmen muss zusätzlich ein jährlicher Zwischenverwendungsnachweis eingereicht werden). Sofern der Verwendungsnachweis noch nicht digital über das Portal Kulturweb eingereicht werden kann, kann das unter Downloads abrufbare Formular genutzt werden. Gleiches gilt für die Mittelabrufe.

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Rechtsvorschriften

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