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Symbolbild © Bezirksregierung Münster


19.04.2021
Änderungen im Plan­feststellungs­verfahren „Rhein-Ruhr-Express (RRX)“ liegen aus

Vorhaben „Rhein-Ruhr-Express (RRX), Düsseldorf-Unterrath – Düsseldorf-Kalkum“

Münster/Düsseldorf. Im Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Rhein-Ruhr-Express (RRX), Planfeststellungsabschnitt 3.0a, Düsseldorf-Unterrath – Düsseldorf-Kalkum“ wurden die im Zeitraum vom 2. September 2019 bis zum 1. Oktober 2019 ausgelegten Planunterlagen durch die Vorhabenträgerin DB Netz AG geändert und ergänzt (Deckblatt). Diese Deckblattunterlagen liegen nun zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Wie bereits durch ortsübliche Bekanntmachung der Landeshauptstadt Düsseldorf angekündigt, erfolgt die Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom 19. April 2021 bis zum 18. Mai 2021 einschließlich gemäß § 3 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster.

Zudem wird der Plan in diesem Zeitraum zusätzlich bei der Landeshauptstadt Düsseldorf, Amt für Verkehrsmanagement, Auf’m Hennekamp 45, 40225 Düsseldorf zur allgemeinen Einsichtnahme nach Terminvereinbarung ausgelegt.

Einwendungen gegen die vorliegenden Planänderungen können bis zum 1. Juni bei der Bezirksregierung Münster (Anhörungsbehörde), 48128 Münster oder bei der Landeshauptstadt Düsseldorf erhoben werden. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen.

Weitere Einzelheiten sind der Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 10. April 2021 zu entnehmen.

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