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Wasserrechtliche Verfahren
INFORMATIONEN ZUM FESTSETZUNGSVERFAHREN
Öffentlichkeitsbeteiligung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes für den Dümmer (Rinnbach)
Die Bezirksregierung Münster hat gemäß § 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und §§ 83 ff. Landeswassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) das gesetzliche Überschwemmungsgebiet für den Dümmer (Rinnbach) von der Mündung in die Stever (km 0,00) bis zur L 844 östlich von Ottmarsbocholt (km 8,45) ermittelt.
Das ermittelte Überschwemmungsgebiet für den Dümmer (Rinnbach) wurde bereits durch Bekanntmachung vom 04.03.2013 im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster Nr. 11 vom 15.03.2013 gemäß § 76 WHG in Verbindung mit § 83 LWG NRW vorläufig gesichert. Die vorläufige Sicherung trat mit dem 22.03.2013 in Kraft.
Auslegung
Nun folgt das Festsetzungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung.
Die Auslegung der Unterlagen erfolgt gemäß § 3 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Plansicherstellungsgesetz – PlanSiG) durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster unter https://www.o-sp.de/bezreg-muenster/ in der Zeit vom
29.04.2024 bis einschließlich 28.06.2024
und ist vorher durch ortsübliche Bekanntmachung bei der Gemeinde Senden und im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster angekündigt worden.
In demselben Zeitraum liegen die Unterlagen als zusätzliches Informationsangebot bei der Gemeinde Senden und bei der Bezirksregierung Münster zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der ortsüblichen Bekanntmachung.
Stellungnahmen
Aus der Bekanntmachung ergibt sich auch der Zeitraum, in dem Stellung bei der Gemeinde Senden sowie bei der Bezirksregierung Münster zu den Unterlagen zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes genommen werden kann.
Die Frist zur Stellungnahme endet am 15.07.2024.
Weitere Informationen zur Abgabe von Stellungnahmen finden Sie im Bekanntmachungstext.
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